Der Diebstahl einer ganzen Aktiengesellschaft durch absolute NichtaktionäreWas sie in dem folgenden Zeilen lesen werden, entstammt nicht einem Horrorroman und es ist auch nicht der erste April ! Eigentlich fehlen einem die Worte, die nötig wären, über so ein Staatsverbrechen zu berichten und um die Akteure - allesamt Richter, Staatsanwälte und Regierungspolitker des so genannten Rechtstaats - entsprechend zu beschreiben. Mag sein, das der Ausgangspunkt für so ein Desaster schiere Dummheit eines einzelnen Richters gewesen ist. Im Laufe der Zeit hat es sich längst zu einer gigantischen und höchst kriminellen Lawine entwickelt, die donnernd zu Tal gebraust ist und alles restlos vernichtet hat, was sich ihr in den Weg gestellt hat. Das Tatortszenario jedenfalls erinnert in fataler Weise an einen Supergau - an total verbrannte Erde.
Der Fall: Absolute Nichtaktionäre haben einem Unternehmer und 100%igen Alleinaktionär seine eigene Aktiengesellschaft regelrecht gestohlen. Anschließend haben sie ihn als Alleinvorstand aus dem Handelsregister löschen lassen. Seitdem leben die Wirtschaftskriminellen herrlich und in Freuden vom Vermögen des Opfers und schwimmen in seinem Geld. Für das Opfer hingegen ist das der reinste HOLOCAUST ! Das Verbrechen hat es schwer krank und zum amtlich anerkannten Schwerbehinderten gemacht. Statt diesen bedauernswerten Menschen zu seinem Recht zu verhelfen, unterlassen die beteiligten Richter und Staatsanwälte alles, die Straftäter vor Strafverfolgung und Schadenersatzzahlungen zu schützen.
Und auch die Justizminister von Baden-Württemberg Professor Dr. Goll FDP und Hessen Hahn FDP sowie die Ministerpräsidenten Günther Oettinger CDU und Roland Koch CDU, die Bundeskanzlerin Angela Merkel CDU und der Bundespräsident Horst Köhler CDU hüllen sich in tiefes Schweigen und weigern sich einzugreifen, wie es das Grundgesetz der BRD fordert. In den Artikeln 25 und 28 heißt es: Die verfassungsmässige Ordnung in den Ländern gewährleistet der Bund. Und dazu gehört nach den Menschenrechten zweifelsohne der Schutz des Eigentums etc. Und der Artikel 84 - Länderverwaltung und Bundesaufsicht - bietet die Rechtsgrundlage des Bundes in den Ländern einzugreifen.
Die genannten Politker - übrigens überwiegend selbst Juristen - machen sich durch das Unterlassen der Diensthandlung nach § 336 StGB und § 339 StGB Rechtsbeugung selbst strafbar. Regierungspolitiker und Justizminister, die sich weigern dieses Staatsverbrechen unverzüglich aufzuklären, sollten besser heute als morgen zurücktreten. Sie haben der Bundesrepublik Deutschland vor den Augen der Weltöffentlichkeit einen Bärendienst erwiesen und ihre Ämter schwer beschädigt.
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Karl-Werner Ludwig