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Das Mietrecht garantiert ein Pfandrecht

Autor: Ronin2 | Erstellt am: 26.07.2008 | Gelesen: 1509
Kategorie: Immobilien & Makler | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Der Vermieter kann für seine Forderungen ein Pfandrecht geltend machen

Mieter und Vermieter - Mietrecht
Mieter und Vermieter - Mietrecht
Vermieter von Wohnraum sind nur allzu oft von ihren Vertragspartnern enttäuscht. Stellen sich Mieter beim ersten Kennenlernen noch als adrette und vertrauenswürdige Zeitgenossen vor, verflüchtigt sich dieser Eindruck zuweilen mit fortdauernder Mietzeit. Die Crux an Mietverträgen ist aber, dass man sich eben auf eine oftmals unbestimmte Zeit aneinander gebunden hat und sich nicht wie bei anderen Verträgen üblich bei Nichtgefallen so ohne weiteres voneinander trennen kann.

Wird die eigene Immobilie demnach nach Eindruck des Vermieters nicht ordentlich behandelt, gibt es Ärger mit anderen Mietparteien im Haus, hat der Vermieter aus der Mehrzimmerwohnung gar eine florierende Pension gemacht oder bleibt er die vereinbarte Miete ganz oder zum Teil schuldig, dann wird der Vermieter das Mietrecht konsultieren, um zu überprüfen, was er machen kann. Hierbei ist wichtig zu wissen, dass das Mietrecht in Deutschland nicht speziell dazu geschaffen wurde, um Interessen des Vermieters zu schützen.

Gibt es Konflikte zwischen Mieter und Vermieter und lassen sich diese Konflikte nicht gütlich aus der Welt schaffen, dann kann sich der Vermieter auf einen langen und beschwerlichen Weg einrichten, um seine Rechte durchzusetzen. Natürlich kann er bei massiven Schwierigkeiten nach dem geltenden Mietrecht den Vertrag kündigen und sein Eigentum vom Mieter herausverlangen. Eine solche Vorgehensweise heißt aber noch lange nicht, dass der Mieter die Kündigung tatsächlich akzeptiert und die Sache auch tatsächlich herausgibt. In vielen Fällen sind auch bei offensichtlich berechtigten Kündigungen langwierige Gerichtsverfahren mit anschließender zwangsweiser Räumung der Wohnung notwendig, um als Vermieter wieder frei über die Immobilie verfügen zu können. Im Auge sollte der Vermieter in diesen Fällen auch immer sein Pfandrecht haben, dass er nach dem deutschen Mietrecht kraft Gesetz an Sachen des Mieters hat.

Horst Kuhn
 
 
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