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Das Mietkautionskonto auflösen

Autor: nico123 | Erstellt am: 27.05.2010 | Gelesen: 1898
Kategorie: Immobilien & Makler | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Das Mietkautionskonto auflösen im Internet

Da bei verschiedenen Mietobjekten allerdings auch eine Mietkaution verlangt wird, ist schnell zu erkennen, dass neben den unterschiedlichen Leistungen, allerdings auch die verschiedenen Bedingungen an ein solches Konto geknüpft sind. Schaut man sich das Mietkautionskonto genauer an, kann festgestellt werden, dass neben den unterschiedlichen Zinsen, die für das Guthaben hinzugerechnet werden, allerdings während der Laufzeit von beiden Seiten nicht angefasst werden können. Schaut man sich das Mietkautionskonto auflösen genauer an, kann festgestellt werden, dass die Bedingungen sehr unterschiedlich sein können. So sollte allerdings auch hierbei beachtet werden, dass bei dem Mietkautionskonto auflösen beide Parteien unterschrieben müssen und der Vermieter auf der einen Seite das Geld auszahlen aber auch das Mietkautionskonto aushändigen muss.

Schaut man sich allerdings die verschiedenen Rechte des Vermieters genauer an, kann festgestellt werden, dass dieser verschiedene Möglichkeiten hat, die Kautionsrückführung durchzuführen. Dennoch sollte hierbei beachtet werden, dass neben den gesetzlichen Bestimmungen, allerdings auch der Vermieter das Recht hat, eventuell anfallende Reparaturkosten, die in der Wohnung anfallen können, und nicht von der Abnutzung gegeben werden, von der Kaution einzubehalten. Daher wird in den meisten Fällen, neben der direkten Rechnung an den ehemaligen Mieter aber auch die Möglichkeit gegeben, den Rechnungsbetrag mit dem Guthaben des Kautionssparbuches zu verrechnen.

Schaut man sich die Rechte des Vermieters allerdings genauer an, kann festgestellt werden, dass bei dem Mietkautionskonto auflösen dieser das Geld nicht parallel auszahlen muss, sondern auch hier eine gesetzliche Wartezeit von sechs Monaten einhalten darf. Dennoch sollte allerdings beachtet werden, dass bei der zweckgebundenen Einzahlung auf das Kautionssparbuch, eine ungebundene Auszahlung erfolgt, die wieder für eine Kautionszahlung bestimmt werden kann. Hierbei sollten ALG 2 allerdings deren Sachbearbeiter hinweisen, da dieses Geld gerne als Einkommen gesehen und angerechnet werden kann.

 
 
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