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Das Existenzminimum umfasst auch gesellschaftliche Teilhabe

Autor: akellner | Erstellt am: 12.02.2010 | Gelesen: 1060
Kategorie: Politik - Gesellschaft & Soziales | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Das Bundesverfassungsgericht erklärt Hartz IV-Sätze für verfassungswidrig.

Es war erwartet worden, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Grundsatzentscheidung zu den Hartz IV-Regelsätzen von Kindern und Erwachsenen dem Gesetzgeber einen umfassenden Arbeitsauftrag erteilt.

Die Bemessung der Beträge, die in Deutschland das Existenzminimum sichern sollen, geht, insbesondere im Falle der etwa 1,7 Millionen Kinder, die von den Leistungen des Arbeitslosengelds II leben, nicht vom tatsächlichen Bedarf der Menschen aus. Das haben die Karlsruher Richter in aller Deutlichkeit klargestellt und die bisherigen Regelungen für verfassungswidrig erklärt:

"Die Regelleistungen sowohl des Arbeitslosengeldes II für Erwachsene als auch des Sozialgeldes für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres genügen dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht." So lautet der entscheidende Satz.

Von Seiten der beteiligten politischen Akteure wird nun, wie nach grundsätzlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts üblich, versucht, die Ansicht der Richter den eigenen Vorstellungen anzugleichen. Wie man das Karlsruher Verdikt als Aufforderung zur Senkung der Hartz-IV Regelsätze verstehen kann, wie es aus Unionskreisen zu hören war, bleibt allerdings rätselhaft.

Der Knackpunkt und die gesellschaftskritische Spitze des Spruchs des höchsten deutschen Gerichts ist aber ein anderer:
Erstmals in dieser Deutlichkeit hat die maßgebliche Instanz in Verfassungsfragen erklärt, dass zum Existenzminimum, das der Staat garantieren muss, ein "Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben" gehört.
und zwar nicht nur auf dem Papier. Bei der Berechnungen für die Hartz IV-Regelsätze müssen Aufwendungen mit einbezogen werden müssen, die diese Teilhabe ermöglichen. Die € 0,97, die etwa bisher für Kinder im Monat für Freizeitaktivitäten vorgesehen waren, können da natürlich nur als das wirken, was sie sind: ein Armutszeugnis in einem immer noch reichen Land.

In der Sozialwissenschaft gibt es seit einiger Zeit eine Debatte, die das Ausgeschlossen sein aus der Mehrheitsgesellschaft als kulturelles Phänomen betrachtet. Die auf Sozialleistungen des Staates angewiesenen Bürger entwickelten, so die These des Kasseler Soziologen Heinz Bude, eine "eigene Kultur". Und zwar nicht, so Bude in seinem Buch "Die Ausgeschlossenen", weil sie mangels Bildung und finanzieller Mittel nicht an der Mehrheitsgesellschaft teilhaben können, sondern weil sie dies gar nicht wollen.
Folgerichtig erklärt Bude das Projekt klassischer Sozialpolitik, möglichst alle Menschen über Arbeit und Bildung in die Gesellschaft zu integrieren, für überflüssig. ein Drittel der Gesellschaft ist in diesem Bild eben "anders" und es geht eigentlich politisch nur darum, zu verhindern, dass diese Menschen den integrierten Rest übermäßig stören.

Das Verfassungsgericht hat das anders gesehen und die Pflicht des Staates zur gesellschaftlichen Integration betont, auch und gerade wenn es darum geht, für diese Integration auch zu bezahlen.

Es wird interessant sein, zu beobachten, welche Konsequenzen die Politik daraus zieht. Zeit hat sie bis zum 1. Januar 2011.

Andreas Kellner
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