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Das Aus für Naturheilmittel und Heilpflanzen

Autor: tivex | Erstellt am: 17.01.2011 | Gelesen: 558
Kategorie: Gesundheit - Medizin & Chirurgie | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Welche Auswirkungen die aktuellen EU-Richtlinien auf Patienten und Heilpraktiker hat

Naturheilmittel und Heilpflanzen EU-Richtlinien
Naturheilmittel und Heilpflanzen EU-Richtlinien
Ab dem 01. April 2011 tritt nach Beschluss der Bundesregierung die EU-Richtlinie THMPD (Traditional Herbal Medical Product Directive) in Kraft. Für die meisten Naturheil- und Nahrungsergänzungsmittel bedeutet dieser Beschluss das endgültige Aus. Für viele Patienten, Heilpraktiker oder Naturheilmediziner eine Katastrophe. Das Online-Magazin tipps-vom-experten.de hat die Hintergründe dieser Entscheidung recherchiert und ist dabei auf erstaunliche Entdeckungen gestoßen.

Die Traditional Herbal Medical Product Directive, auf deutsch: Europäische Richtlinie zur Verwendung traditioneller und pflanzlicher medizinischer Produkte, ist eine EU-Richtline, die den Vertrieb und die Verwendung traditioneller und pflanzlicher medizinischer Produkte regelt. Durch diese Regelung soll die Vereinheitlichung des Zulassungsverfahrens für Naturheilprodukte geregelt werden, die medizinisch eingesetzt werden. Im Endeffekt bedeutet das, dass Naturheilprodukte das gleiche Zulassungsverfahren durchlaufen müssen wie chemische Arzneimittel. Und das kostet. Für die meist kleineren und mittelständischen Unternehmen, die Naturheilprodukte herstellen, bedeutet diese Änderung das sichere Aus. Und das betrifft wiederum die Patienten. Denn, wie das E-Magazin www.tipps-vom-experten.de in der entsprechenden Reportage zu berichten weiß, gibt es Studien, die besagen, dass 73 Prozent aller deutschen Patienten mit Naturheilmittel behandelt werden wollen. Ein Zustand, der die pharmazeutische Industrie jedes Jahr Millionen kosten könnte.

In der THMPD wird weder berücksichtigt, ob die Naturheilmittel bereits seit Hunderten oder Tausenden von Jahren erfolgreich eingesetzt wurden, dass weder das Reinheitsgebot noch die Genotoxitätskriterien eingehalten werden können, noch, dass die Mischungen teilweise viel zu komplex sind, um mit den Ansprüchen der chemischen Arzneimittelindustrie verglichen werden zu können. Die neue Direktive verlangt, dass die Naturheilpräparate den Anforderungen einer allgemeinen medizinischen Verwendung, einer anerkannten Wirksamkeit und eines annehmbaren Sicherheitsgrads entsprechen. Einige wenige Ausnahmen wie zum Beispiel eine Genehmigung der Naturheilmittel, wenn sie bereits seit mindestens 15 Jahren in Europa vertrieben wurden, sind zwar möglich, doch trotzdem kann man sich den Verdacht nicht erwehren, dass hier die Interessen der pharmazeutischen Lobby vor die Interessen der Patienten gestellt wurden.

Redaktion: Patricia Kurz
Foto: Fotolia

 
 
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