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Dach-Schaden durch Schnee-Massen zahlt Gebäudeversicherung nicht

Autor: finads | Erstellt am: 17.02.2010 | Gelesen: 2438
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Deutschland steckt im Schnee-Chaos. Eine Folge des massiven Schneefalls sind Schneebruch-Schäden. Doch die Gebäudeversicherung kommt hierfür nicht auf.

Untragbare Lasten richtig versichern
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Schnee, Eis und Glätte treiben seit Wochen ihr Unwesen in Deutschland und sind unter anderem verantwortlich für Autounfälle, überfüllte Rettungsstationen und eingestürzte Dächer. So schön die weiße Winterlandschaft auch aussehen mag, für ein wenig mehr Sonne und leichte Plusgrade wäre sicher jeder dankbar.

Doch die weiße Pracht wird uns nach Vorhersagen der Meteorologen noch eine Weile erhalten bleiben. Und so lange werden uns auch Schneeschieber und Eiskratzer noch treue Begleiter sein. Gerade auch die Dächer gilt es angesichts der Schneemassen weiterhin im Auge zu behalten und nach Möglichkeit von ihrer schweren Last zu befreien. In der Vergangenheit ist das nicht immer geglückt, sodass verschiedenste Bilder eingestürzter Dächer in den Medien präsent waren.

Wer eine Gebäudeversicherung abgeschlossen hat und nicht über eine Elementarschaden-Erweiterung bzw. eine Elementarversicherung verfügt, der geht bei solchen Schäden leer aus. Nur wenn die Elementargefahren abgedeckt sind, kann der Versicherungsnehmer Hilfe von seiner Versicherung erwarten.

Die Elementarversicherung deckt nicht nur Schneebruchschäden ab, sondern leistet auch bei Schäden durch Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben, Hochwasser und Überschwemmungen. Auch die Gefahren eines Rückstaus aus der Kanalisation und eines Vulkanausbruchs sind im Rahmen der Elementarschaden-Police versicherbar.

All diese Gefahren sind in Deutschland denkbar – sogar bis hin zu einem Vulkanausbruch, wie Wissenschaftler bestätigt haben. Jedoch wesentlich wahrscheinlicher, als sein Heim oder sonstigen Immobilienbesitz durch einen Lavastrom zu verlieren, sind das Auftreten von Hochwasser bzw. Überschwemmungen und Rückstauschäden. Weil die Absicherung solcher Elementargefahren für Immobilieneigentümer äußerst wichtig ist, empfiehlt der Bund der Versicherten die Elementarschadenversicherung und spricht sich in einer Presseerklärung sogar für die Einführung einer Versicherungspflicht aus.
 
 
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