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CSS Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll

Autor: steinberg81 | Erstellt am: 07.05.2009 | Gelesen: 2335
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Zahnzusatzversicherungen sollten schon für Kinder abgeschlossen werden

Eltern sollten schon früh überlegen, ob der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder macht durchaus Sinn. Zwar benötigen Kinder im Allgemeinen keine Leistungen zum Zahnersatz, doch Zahnfüllungen, Zahnbehandlungen und Kieferorthopädie könnten auch im Kindesalter oder bei Jugendlichen durchaus ein Thema werden. Zudem sind die Kosten einer Zahnzusatzversicherung für Kinder äusserst niedrig. Kein Wunder, denn das Risiko des Zahnersatzes ist hier nicht allzu hoch.

Was aber den Bereich Kieferothopädie angeht, macht eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sehr viel Sinn. Denn die Krankenkasse leistet hier erst ab einen relativ starken Kieferfehlstand und auch dann nur die einfachste Form einer Zahnspange. Da es medizinisch notwenidig sein kann, eine Kieferfehlstellung auch früher schon zu behandeln, sollte eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden, die die Kosten einer solchen Behandlung übernimmt.

Hier gibt es allerdings auf dem Markt für Zahnzusatzversicherungen nicht die größte Auswahl empfehlenswerter Tarife. Denn die meisten Zahnzusatzversicherungen leisten entweder nur für Zahnersatz oder für Zahnersatz und Zahnbehandlung. Zudem gibt es auch unter den Zahnzusatzversicherungen, die auch für Kieferorthopädie leisten große Leistungsunterschiede. Denn die meisten Zahnzusatzversicherungen leisten nur in den Fällen, in denen keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt. Die Mehrkosten für eine ästhetisch aussehende unsichtbare Spange, in den Fällen, in denen die Krankenkasse eine Vorleistung vorsieht, werden z.B. nur von der CSS Zahnzusatzversicherung erstattet. Die anderen Tarife erstatten insofern nur in den Kieferindikationsgruppen 1 und 2, dann wenn die Krankenkasse nicht vorleistet.

Zudem ist anzumerken, dass eine Zahnzusatzversicherung frühzeitig abgeschlossen werden muss, nämlich bereits bevor eine mögliche kieferorthopädische Behandlung erkannt und angeraten wurde vom Zahnarzt. Wenn der "Versicherungsfall" vor Abschluss der Zahnzusatzversicherung bereits eingetreten ist, so muss die Zahnzusatzversicherung nicht für die Kosten der Behandlung aufkommen. Eltern sollten sich in einem Zahnzusatzversicherung Vergleich also frühzeitig über die passenden Zahnzusatzversicherung für ihre Kinder informieren, dann kann nichts schiefgehen.
Frühzeitig bedeutet in einigen Fällen schon im Kleinkindalter, denn bereits im Alter von 4-6 könnte man theoretisch erkennen, ob eine kieferorthopädische Behandlung später nötig wird.

Aber auch so sieht eine gute Zahnzusatzversicherung Leistungen vor, die interessant sind. So werden z.B. die Kosten der Fissurenversiegelung übernommen, zum Kariesschutz der Backenzähne. Hier leistet die Krankenkasse bei Minderjährigen zwar, aber nur bis zum 5. Backenzahn, so dass eine Zahnzusatzversicherung, die die Restkosten übernimmt sehr zu empfehlen ist.

Daniel Steinberger
 
 
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