Es besteht seit Jahren kein Zweifel mehr daran, dass Personen die einen Auslandsaufenthalt planen auch eine private Auslandskrankenversicherung benötigen. Fast alle Gesetzlichen Krankenkassen empfehlen Ihren Versicherten, bei einem Auslandsaufenthalte den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, gerade dann wenn die Reise außerhalb der Länder mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht angetreten wird. Ein erforderlicher Rücktransport aus dem Ausland ist ohnehin nie bei der Gesetzlichen Krankenkasse versichert.
Bei allen privaten Auslandskrankenversicherungen sind jedoch immer sogenannte Vorerkrankungen ausgeschlossen, in den Versicherungsbedingungen heißt es meist: „
Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, deren Notwendigkeit der versicherten Person vor dem Aufenthalt im vereinbarten Geltungsbereich oder zur Zeit des Versicherungsabschlusses bekannt war oder mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste;"
Für junge und gesunde Menschen ist diese Einschränkung meist kein Problem. Schwierig ist es jedoch für
chronisch kranke Personen. Da besteht mit dem Ausschluss
kein Versicherungsschutz für die Erkrankung.
Im Sozialgesetzbuch V, gibt es jedoch eine Regelung, die auch bei leider vielen gesetzlichen Krankenkassen nicht sofort bekannt ist. Im § 18 Abs. 3 sind die Fälle geregelt, bei denen die Person wegen des Alters oder einer Vorerkrankung keine Auslandskrankenversicherung erhält.
Eine Voraussetzung ist der Nachweis, dass kein Versicherungsschutz für die Person zu erhalten ist und dies der Krankenkasse vor dem Auslandsaufenthalt angezeigt wird. Die Krankenkasse übernimmt dann während eines vorübergehenden Aufenthaltes (max. für die Dauer von sechs Wochen im Kalenderjahr) im Ausland die Kosten in der Höhe wie diese im Inland entstanden wären. Nicht dürfen die Kosten erstattet werden, wenn der Versicherte sich direkt zur Behandlung ins Ausland begibt.
Diese wenig bekannte Regelung hilft im Einzelfall, da aber die Höchsterstattung auf die Kosten wie diese in Deutschland entstanden sind begrenzt ist, bringt es nur eine Scheinsicherheit. Gerade im Ausland sind die Heilbehandlungskosten oft höher als im Inland. Arzt- oder Krankenhausbehandlungen in den USA übersteigen oft ein Mehrfaches die Kosten im Inland. Die Regelungen gelten auch nur für Auslandsaufenthalte die aus schulischen oder Studiengründen angetreten werden.
Mawista ist auf die Auslandskrankenversicherung spezialisiert.
Thomas Bezler