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Christliche und jüdische Organisationen wegen rechtswidriger Texte angezeigt

Autor: CHURCH | Erstellt am: 10.03.2009 | Gelesen: 760
Kategorie: Politik - Gesellschaft & Soziales | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Wegen Verbreitung von Texten, die Kindermissbrauch und Gewalt beschreiben, wurde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet

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Mehrere Strafanzeige wegen Verstoss nach §§ 184 - 184b und § 27 StGB gegen Organe der christlichen und jüdischen Religionsgemeinschaften wurde von der Church of Certainty bei den deutschen Staatsanwaltschaften eingebracht, da eine Reihe von Textstellen in Bibel und Thora gegen geltendes Kinderschutzrecht verstossen.

Extrem rasch reagierte die Staatsanwaltschaft Stuttgart. Innnerhalb weniger Tage wurde beschieden, dass dem Strafantrag nicht Folge geleistet würde, da die Bibel Gewalt nicht gutheissen würde und die Beschreibung vom Inzest der Töchter Lots mit ihrem Vater "ehrenhaft" sei. Dass das mehrfache Betrunkenmachen des Vaters, um seinen beeinträchtigten Zustand auszunützen und sich schwängern zu lassen, nicht ehrenhaft sein kann, liegt auf der Hand.

Doch es ging bei dieser Anzeige lediglich darum, dass solche Beschreibungen nach heutiger Gesetzeslage unzulässig sind. Unabhängig davon, was vor mehreren Tausend Jahren üblich oder gar ehrenhaft war. Es kann nicht sein, dass solche Gesetzesverstösse ungeahndet bleiben, nur weil die Handlung in graue Vorzeit angesiedelt wird.

Wir wollen nicht des Lots Töchter anklagen, sondern jene, die diese Texte auch heute noch unter Kindern verbreiten. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart vertritt auch die Meinung, Gott würde Gewalt ablehnen und bringt als Beweis dafür, die Vernichtung von Sodom und Gomorra.

Wir, die Church of Certainty, sehen dies nicht so. Wir sehen die Vernichtung von unschuldigen Kleinkindern, die sicher weniger gesündigt hatten, als der gesegnete Lot, der seine minderjährigen Töchter dem Mob ausliefern wollte, als gewaltverherrlichend. Auch ging die Staatsanwaltschaft nicht auf die Beschreibung einer stundenlangen Massenvergewaltigung mit Todesfolge und anschliessender Zerteilung der Leiche ein. (Ri 19. 22-29)

Wir finden, solche Textstellen müssen aus Werken, welche Kinder vorsätzlich zugänglich gemacht werden, verschwinden. Die detaillierte Begründung des Strafantrages ist unter begruendung.de.vu oder auch unter begruendung.be.funpic.de einzusehen.

Gerhard Riemer
 
 
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