CDA Landesvorsitzender Dr. Christian Bäumler
Die CDU Sozialausschüsse (CDA) fordern in ihrem Mai Aufruf eine Kehrtwende ihrer Partei in der Arbeitsmarktpolitik. Die CDU müsse sich wieder mehr den Sorgen und Nöten der arbeitenden Menschen zu wenden. Die Wirtschaftskrise darf nach Meinung des CDU Arbeitnehmerflügel nicht da zu führen, das Arbeitnehmer nur noch befristet oder als Leiharbeitnehmer eingestellt werden.
„Die Ausweitung des Niedriglohnsektors in Deutschland verändert die Arbeitswelt und erhöht das Risiko der Altersarmut. In einem reichen Land wie Deutschland sind heute in einigen Branchen Arbeitsbedingungen vorzufinden, die den Arbeitnehmern ihrer Würde berauben. Damit sollen Branchentarifverträge und der gesetzliche Kündigungsschutz umgangen werden. Es gibt Betriebe, die einen Teil der Belegschaft ausgliedern, um diese als Leiharbeitnehmer zu verminderten Löhnen dauerhaft wieder zu beschäftigten," kritisiert der Landesvorsitzende der CDU Sozialausschüsse Christian Bäumler. Die CDU Sozialausschüsse fordern die Leiharbeit und die Befristung von Arbeitsverträgen gesetzlich ein zu schränken. Beide arbeitsmarktpolitischen Instrumente waren, so der CDA Landesvorsitzende, für den Ausgleich vorübergehender Produktionsspitzen in der Industrie gedacht.
Arbeitsverträge dürfen nach den CDA Forderungen nur bei Vorliegen eines sachlichen Grundes befristet werden. Der Anteil der Leiharbeitnehmer an der Belegschaft eines Betriebes soll ab einer Betriebsgröße von 20 Arbeitnehmern nicht mehr als 5 % betragen. Die Dauer der Überlassung eines Leiharbeitnehmers darf nach Auffassung der CDU Arbeitnehmerorganisation nicht mehr als 2 Jahre betragen. Nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit soll der Grundsatz „ gleicher Lohn für gleiche Arbeit" gelten. Für die ersten 6 Monate müsse eine Lohnuntergrenze im Arbeitnehmerentsendegesetz festgelegt werden.
Der CDA Landesvorsitzende weist darauf hin, dass ab Mai 2011 volle Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus den osteuropäischen Mitgliedsländer der Europäischen Union gilt: „Ohne Aufnahme einer Lohnuntergrenze der Leiharbeitnehmer in das Arbeitnehmerentsendegesetz können dann Arbeitnehmer aus Osteuropa zu den tariflichen Bedingungen ihrer Heimatländer beschäftigt und bezahlt werden."