Dr. Christian Bäumler, CDA Landesvorsitzender Baden-Württemberg
STUTTGART. Die CDU Sozialausschusse (CDA) begrüßen den Vorschlag von Finanzminister Willi Stächele, Beamten, die länger arbeiten, einen Zuschlag nach dem Beispiel des Landes Rheinland- Pfalz zu zahlen. Diese auch von der CDA angeregte Freiwilligkeitslösung entspreche dem modernen Leitbild des Beamten, das von Engagement und nicht von Zwang geprägt sei.
Der Landesvorsitzende der CDU Sozialausschüsse Christian Bäumler weist darauf hin, dass die von der Landesregierung vorgeschlagene Verringerung der Anrechnung von Hochschulzeiten dauerhaft mehr Geld einspart, als das Vorziehen der Pension mit 67: "Das Vorziehen der Pension mit 67 hat mit Haushaltskonsoldierung nichts zu tun. Die verringerte Anrechnung von Hochschulzeiten spart bis zum Jahr 2029 insgesamt 265 Millionen Euro, die vorzeitige Pension mit 67 im selben Zeitraum 205 Millionen Euro. Über 2029 hinaus, werden im Gegensatz zum Vorziehen der Pension mit 67, jedes Jahr 20 Millionen eingespart".
Weitere Einschnitte bei den Beamten lehnt Bäumler ab: „Wer Beamtenpensionen und Rentenversicherung angleichen möchte, vergleicht Äpfel mit Birnen und stößt an verfassungsrechtliche Grenzen. Das Bundesverfassungsgericht hat gegenüber der Politik klargestellt, das Vergleichsmaßstab der Beamtenpensionen öffentliche Angestellte mit Zusatzversorgung oder Arbeitnehmer mit betrieblicher Altersvorsorge sind. So lange Beamte nicht streiken dürfen, ist der Staat verpflichtet, sie nicht schlechter als die Angestellten im Öffentlichen Dienst zu stellen. Bei den Beamtenpensionen werden auch nur Fachschul- und Hochschulzeiten berücksichtigt, die für die Einstellung als Beamter Vorraussetzung sind".
CDA Baden-Württemberg