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Call Center-Gauner ändern ihre 'Geschäftsmodelle'

Autor: medienbüro.sohn | Erstellt am: 08.07.2009 | Gelesen: 1323
Kategorie: Politik - Gesellschaft & Soziales | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Tante Erna, Sherlock Holmes und die dilettantischen Regeln gegen unerlaubte Telefonwerbung

Tante Erna, Sherlock Holmes und die dilettantischen Regeln gegen unerlaubte Telefonwerbung

Berlin/Köln/Nürnberg, Juli 2009 - Das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung wird voraussichtlich in diesem Monat in Kraft treten. Es soll den Verbraucherschutz verbessern und beinhaltet Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb, des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der BGB-Informationspflichten- Verordnung. Kernpunkte sind die „vorherige ausdrückliche Einwilligung" des Verbrauchers zur Telefonwerbung, Bußgeldvorschriften, das Verbot der Rufnummernunterdrückung und ausgedehnte Widerrufsrechte.

Aufgrund einer Verweisungstechnik im bisherigen Telekommunikationsgesetz sollten Verstöße gegen Paragraf 102 TKG (Rufnummernanzeige und- unterdrückung) eigentlich mit bis zu 300.000 Euro sanktioniert werden. Doch hier gibt es angeblich nach Interventionen der Call Center-Lobby eine Aufweichung. Die Verweisungstechnik des Gesetzestextes werde nach Informationen des Branchenkenners Jens Eckhardt von der Sozietät JUCONOMY geändert, damit für den Verstoß nur ein moderates Bußgeld von 10.000 Euro anfällt.

„Rechtstechnisch sind die Regelungen ohnehin dilettantisch gestrickt worden. Da wundert mich der Bußgeld-Eiertanz in Berlin überhaupt nicht. Auch die Umsetzung der Rechtsvorschriften wird im Alltag sehr schnell an seine Grenzen stoßen. Wie soll sich denn Tante Erna wehren, wenn sie mit unerlaubter Telefonwerbung belästigt wird und durch die Rufnummernunterdrückung keine Chance hat, den Anrufer zu identifizieren. Die Vorstellung des Justizministeriums, dass die mit einem Notizblock bewaffnete Tante Erna nach Manier von Sherlock Holmes den unerbetenen Call Center-Agenten in ein Gespräch verwickelt und je nach taktischer Vorgehensweise aus ihm herauspresst, wie sein vollständiger Name lautet und in wessen Auftrag er anruft, ist eine amüsante Vorstellung. Wahrscheinlich wird das BMJ nach dieser Empfehlung bundesweite Seminare für die Bürger anbieten: ‚Wie lüfte ich in fünf Minuten die Identität eines Call-Center-Agenten'. Wer es noch schafft, sich den Gewerberegisterauszug der Schwarzen Schafe faxen zu lassen, erhält eine Dankesschreiben von Frau Zypries.", so der Einwand des Düsseldorfer Telekommunikationsexperten Udo Nadolski, Geschäftsführer der Beratungsfirma Harvey Nash.

Die Branchengauner zwinge man mit der Gesetzesnovelle nicht in die Knie, prognostiziert auch Call Center-Fachmann Jens Klemann: „Die werden ihr ‚Geschäftsmodell' so abändern, dass sie entweder Abmahnungen und Strafen einkalkulieren oder ihren Geschäftssitz und Firmenstruktur so aufsetzen, das man ihnen nicht an die Wäsche kann", befürchtet Klemann, Geschäftsführer von Strateco und Sprecher des Nürnberger Fachkongresses Voice Days plus. Die härtere Gangart bei der Rufnummernunterdrückung werde den Firmenchefs mit krimineller Energie nur ein müdes Lächeln entlocken. „Es ist aus technischer Sicht ein leichtes - und obendrein schon jetzt gängige Praxis unseriöser Firmen - eine andere Rufnummer als die eigene zu übermitteln. Läge die Beweislast im Falle einer Anzeige durch den Verbraucher beispielsweise beim Call Center selbst, würden alle seriösen Anbieter von sich aus gerne eine umfassende Qualitätssicherung und Dokumentation mit Anrufaufzeichnung einführen", sagt Klemann.

Ins Leere gehe auch das Verbot unerlaubter Telefonwerbung für Anrufe, die aus dem Ausland kommen. Im Wettbewerbsrecht gelte zwar das Marktortprinzip. Es besagt, dass immer das Recht des Landes Anwendung findet, an dessen Markt die Leistung bestimmungsgemäß angeboten wird. „Da bekommt der Geschäftsführer einer verschachtelten Konstruktion von verschiedenen Limited-Gesellschaften, die über mehrere Länder verteilt ist, schon heute einen Lachanfall", resümiert Klemann. In der Call Center-Branche tobt unterdessen ein massiver Streit über die Versäumnisse bei der Selbstregulierung und Bereinigung des Marktes. Die Verbände Call Center Forum und DDV hätten der Politik keine Lösungen angeboten, wie man das Problem in den Griff bekommen kann, so Snt-Chef Harry Wassermann in einem Namensbeitrag für die Zeitschrift Tele Talk.

Ehrenkodex und Beschwerdeportale würden nicht ausreichen, um gegen unseriöse Anbieter vorzugehen. „Wie wahrscheinlich ist es, dass das Call Center Forum Bußgelder gegen Mitglieder verhängt, wo doch im Verband nur die Guten organisiert sind", fragt sich Wassermann. Auch mit Strafanzeigen der Branchenverbände gegen Gesetzesbrecher sei nicht zu rechnen.

Die Auswirkungen der Gesetzesänderungen werden am 19. August in einer Kölner Fachtagung der internationalen Unternehmensvereinigung CCBenchmarks diskutiert. Titel: Datenschutznovelle - ist der Kundendialog am Ende? Ort: Hyatt Regency Köln. Eine Meldung von NeueNachricht. Für den Inhalt ist NeueNachricht verantwortlich. Weitere Informationen unter: www.ccbenchmarks.org/../neuregelung_direktwerbung.php.

Expertendiskussion unter: www.ne-na.de/tante-erna-sherlock-holmes..

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