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Bundestag verabschiedet Eigenheimrentengesetz

Autor: Mieterbund | Erstellt am: 20.06.2008 | Gelesen: 1439
Kategorie: Immobilien & Makler | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Deutscher Mieterbund: Kein Grund zum Jubeln

(dmb) „Es gibt für uns überhaupt keinen Grund, in den allgemeinen Jubelchor mit einzustimmen. Das heute vom Bundestag verabschiedete Eigenheimrentengesetz enthält eine Reihe von schweren Geburtsfehlern und ist ein wahres Bürokratiemonster“, kritisierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips.

Mit dem Eigenheimrentengesetz wird die selbst genutzte Immobilie in die Altersvorsorge mit einbezogen (Wohn-Riester). Auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen wird gefördert, die vermietete Immobilie ist aber ausgeschlossen. „Ich halte es für einen schweren Geburtsfehler des Gesetzes, dass sich die Förderung nicht auch auf vermietete Immobilien erstreckt. Gerade die vermietete Wohnung liefert laufende Einnahmen zur Altersvorsorge. Aus meiner Sicht müssen selbst genutztes und vermietetes Wohneigentum gleichgestellt werden“, erklärte Rips. „Ein weiterer Fehler des Gesetzes ist auch, dass der barrierefreie Umbau nicht in die Wohn-Riester-Förderung mit einbezogen wird.“

Der Präsident des Mieterbundes bezweifelt, dass das Eigenheimrentengesetz auf große Akzeptanz stoßen wird. Die Regelungen sind unverständlich, kompliziert und nicht nachvollziehbar. Um das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung auch bei Immobilien aufrechtzuerhalten, werden fiktive Wohnförderkonten gebildet. Im Alter müssen die Geförderten dann entscheiden, ob sie fiktive Einnahmen monatlich oder einmalig versteuern wollen.
Rips: „Das nenne ich ein Bürokratiemonster. Die Geförderten müssen als Rentner Steuern zahlen, obwohl sie tatsächlich keine laufenden Einnahmen aus der Immobilie haben.“
 
 
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