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Bundesrepublik Deutschland - Menschen und ihre Rechte

Autor: Boesselmann | Erstellt am: 26.06.2009 | Gelesen: 3405
Kategorie: Politik - Gesellschaft & Soziales | Bewertung: rateArateArateArateArateB
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(Online-Artikel.de) - Was nun Frau Dr.Angela Merkel - Propaganda oder Wahrheit ?

Menschen und ihre Rechte in BRD
Menschen und ihre Rechte in BRD
Verwirkung von Grundrechten und die Anwendung von außergesetzlichen Anordnungen bei deutschen Gerichten und Behörden verunsichern die Bürger in einem hohen Maß. Allgemein kennt nur jeder dritte Bundesbürger überhaupt ein Grundrecht und kaum jemand kennt sich im Paragrafendschungel aus. Selbst Rechtsanwälte haben oft Probleme ihre Mandanten richtig zu beraten.

Wahl Lippenbkenntnisse einer Kanzlerin. Was nun Frau Dr.Merkel, mutiert Deutschland zur Bananenrepublik? Wer bei anderen Staaten die Verletzung der Menschenrechte propagandiert, der sollte erst im eigenen Land aufräumen. Dies gilt insbesondere, wenn Deutschland vielfach jedes Jahr vom EGMR in Straßburg wegen Verletzung der Konvention verurteilt wird und sich zudem noch durch Zahlungen an Kläger -Rücknahme der Klage- aus dem EGMR-Register freikauft. Päpstlicher als der Papst zu sein, und selbst den wollte die Bundeskanzlerin schon schulmeistern, kann zu erheblichen Gesichtsverlusten führen. Es verbietet sich schon aus der Natur der Sache anderen Vorschriften zu machen und aus populistischen Gründen mit erhobenen Zeigefinger vor die Öffentlichkeit zu treten.

Vor dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf haben mehrere Staaten erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland unangenehme Fragen gestellt. Es wurden Rassismus und ausländerfeindliche Gewalt, Diskriminierung von Muslimen im Berufsleben, exessive Gewalt bestimmter Strafverfolgungsbehörden und die Stigmatisierung von Homosexuellen angeprangert. Der Staatsminister im Auswärtigen Amt Gernot Erler (SPD) äußerte in Genf, dass die Bundesregierung die Vorwürfe sehr ernst nehme. Peter Altmaier (CDU), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium, gab zu bedenken, dass die Bundesregierung entschieden gegen Neonazis vorgehe. Insgesamt machte die Bundesrepublik keine gute Figur und konnte nur wenig zur Entkräftung der Vorwürfe vorbringen. Ausgestanden ist die Sache noch lange nicht, denn da ist noch die Kritik von Amnesty International im Raum, Deutschland habe den Bericht an den U N O - Menschenrechtsrat massiv geschönt.
Die Situation, die in dem Bericht geschildert werde, habe mit der Realität nicht allzu viel zu tun, sagte UNO-Menschenrechtsexpertin Silke Voss-Kyeck von Amnesty International.

Rechtsbeugung und Rechtsverweigerung u.a. Amtsdelikte an deutschen Gerichten - Verwirkung der Pressefreiheit,der Rechtssicherheit und Rechtseinheit und der Parteirechte. Grundrechte und Gesetze z.B.in Schleswig-Holstein, sie bestehen nur auf dem Papier. Karlruhe und Berlin schauen machtlos weg. Zuständigkeitsgerangel stärkt außergesetzliche Anwendungen durch die Rechtsbrecher. Die wenigsten Bundesbürger kennen überhaupt ihre Grundrechte, was dazu führen kann, das Gerichte und Behörden die Auslegungen nach außergesetzlichen Regeln anwenden. Beschwerden werden oft nach der Vogel Strauß Methode behandelt und ausgesessen.

Bei dem UNODC - Büro für Drogenkontrolle und internationale Verbrechensbekämpfung in Wien, Wagrammer Straße 5 wurde Beschwerde erhoben und Strafanzeige gemäß internationalen Rechtsnormen gegen die Bundesrepublik Deutschland und das Land Schleswig-Holstein wegen Verletzung internationaler Abkommen gestellt.

Die Antwort auf die bisherige Berichterstattung des Autors war z.B. ein schriftlich ergangenes Hausverbot für das Amtsgericht Neumünster, ausgesprochen durch den Amtsgerichtsdirektor Hoops, gegen den zwar ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Kiel angeblich geführt wird, und seinen Stellvertreter Dr.Janßen, bestätigt durch den Landgerichtspräsidenten Schmalfuss, was eindeutig eine Verletzung des Artikel 5 Abs.1, 12 Abs.1 S.2 Grundgesetz i.V.m. dem Länderpressegesetz darstellt.Im Tenor heißt es in der Begründung der Verwirkung der Grundrechte, das der Autor ein gefährlicher Rechtsbrecher sei und Schaden vom amtsgerichtlichen Geschäftsbetrieb mit dieser Individualmaßnahme abzuwenden wäre, da er beim Besuch des Amtsgerichts Nachrichten ausspähen könnte und durch seine Anwesenheit Gerichtspersonen gefährde. Der Autor könne lediglich nur nach vorheriger Anmeldung mit Durchsuchung nach Waffen (also Durchsuchung nach Schreibblock, Kugelschreiber, Handy und Fachliteratur d.R.) das Gericht und das Grundstück in Begleitung von Justizwachtmeistern betreten. Auch etwaige Akteneinsichten können nur unter verschärfter Bewachung durch mehrere Justizwachtmeister gestattet werden, wenn ein berechtigtes Interesse vorher nachgewiesen wurde.

Die Richter Dohrn, Martins, Hoops, Schmalfuß, Brommann, Schürger, Brand, Hildebrand und Rechtspflegerin Kahlke u.a.fühlen sich beleidigt, weil der Autor ihnen Beweismittelunterdrückung,Rechtsverweigerung und Rechtsbeugung, Vorteilsgewährung und andere Straftaten im Amt nach ergangenen Beschlüssen und Urteilen nachweisen kann. Die neuste Entwicklung in dieser wohl in Deutschland einmaligen Gerichtsposse ist, dass die Staatsanwaltschaft Kiel ein Ermittlungsverfahren gegen den Autor wegen Beleidigung und übler Nachrede führt, Ermittlungen gegen die vorgenannten Richter und andere Straftäter allerdings trotz beweiserheblicher Tatsachen ablehnt. Wer denkt, das das Grundgesetz die Rechte der Bürger schützt, der ist hier offensichtlich auf dem Holzweg. Die roten Richter in Karlsruhe schließen die Augen und (Herr)Papier ist ja bekanntlich bei mehr als 6000 Verfassungsbeschwerden jährlich geduldig.

Der Individualbeschwerdeführer, der wie hier nun durch die amtsgerichtlichen Anordnungen an der Ausübung seiner Parteirechte gehindert werden soll, hat am 25.März 2009 beim Amtsgericht Neumünster angeregt,das seine Schriftsätze von den dort tätigen Richtern Helga Dohrn und Andreas Martins und dem Amtsgerichtsdirektor Wilfried Hoops und Stellvertreter Janßen weiter nicht beachtet und Urteile und Beschlüsse weiterhin rechtsbeugend ergehen mögen, da dann der eingetretene Schaden in Form von Schadensersatz und Entschädigung und das immaterielle Schmerzensgeld noch höher werden könnte. Er hat Dr.Janßen sogar ausdrücklich auf zwei Morde hingewiesen, dem Amtsgericht also Kenntnis weiterer erheblicher Straftaten gegeben. Janßen u.a. sehen aber keine Veranlassung ihren Pflichten nachzukommen(vgl.§ 77a StGB;§ 158 ff. StPO).

Der Beschwerdeführer wies in seinen Schriftsätzen an das Amtsgericht vom 17.März 2009 und 24.März 2009 den angeschuldigten Richtern nach einem ihm vorliegenden Gerichtsprotokoll vom 26.August 2008 Rechtsbeugungen und Rechtsverweigerung,Unterlassen von Diensthandlungen, Amtspflichtverletzungen, Verletzung der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und Verletzung der UNO-Resolution 217 A (III)nach. Alle Beweismittel wurden eingereicht und sogar zum Beweis die dazugehörenden Gesetzestexte und Kommentare. Außerdem stellte sich heraus, das der angebliche Amtsrichter Andreas Martins gemäß Geschäftsstellenplan des Oberlandesgerichts Schleswig 2007/2008 aufsichtsführender Richter am Amtsgericht ist, somit dieser Oberlandesrichter und nicht Amtsrichter wäre und munter Menschen verurteilt, obwohl er gar keinen Stell hat. Zumindest für den Prozess am 26.08.2008 war Richter Pichinot der zuständige vorsitzende Amtsrichter. Selbstverständlich mag es für den einen oder anderen eine Ehre sein von einem Oberlandesrichter am Amtsgricht verurteilt zu werden, es besteht aber eindeutig das gesetzliche Verbot gemäß Artikel 101 Abs.1 Satz 1 Grundgesetz. Trotz vorliegendem Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft beim Landgericht Kiel wird kein Strafermittlungsverfahren weiter geführt, was heißt, das eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Wie ein bekannter Strafverteidiger aus München einmal zutreffend bemerkte, halten die doch alle zusammen.

Erwiesene Tatsache ist auch ausweislich des bezeichneten Gerichtsprotokolls, das die Staatsanwältin Dezernentin Zollitsch und Oberamtsanwältin Frohmeyer von der Kieler Staatsanwaltschaft in Absprache mit den angeschuldigten Richtern an den Rechtsbeugungen und der Verfolgung Unschuldiger(§§ 339,344 StGB)beteiligt gewesen sind. Der die Rechtsverfolgung stützende Zeuge Stefan R.(40)aus Bornhöved Kreis Segeberg, der schon im vorprozessualen Geschehen eine ungerechtigte Zeugenbeeinflussung des Zeugen Volker Sch., eine Verleitung zur falschen Versicherung an Eides Statt und mehrfache Urkundenfälschung im Nachlassverfahren nach Rosalia B. mit seiner slowakischen Ehefrau Miroslava R. und seinem Kumpan Kai B. aus Boostedt Kreis Segeberg, sowie mehrfache Urkundenunterdrückung begangen hatte,wurde nun ausweislich des Protokolls vom 26.August 2008 noch der uneidlichen Falschaussage überführt. Auch die vor der Industrie- und Handelskammer zu Hamburg vereidigte Schriftsachverständige Mechthild Niehoff,Hohe Bleichen 10 aus Hamburg wurde entgültigt der grob fahrlässigen,rechtwidrigen Erstellung eines Sachverständigengutachtens sowie der uneidlichen Falschaussage überführt. Die Richter Dohrn,Martins und Hoops sind allerdings noch immer der festen Überzeugung,das sie noch nie ein besseres Gutachten gesehen haben,also das mit Nicht-Orginalen und ohne Gerichtsakte erstellte von Niehoff, was nach ständiger obergerichtlicher und bundesgerichtlicher Rechtsprechung eigentlich heißt,das es nicht gerichtsverwertbar ist. Um dem ganzen noch die Krone aufzusetzen,sollte der Individualbeschwerdeführer auch noch diese Schlechtleistung der Gutachterin und des Rechtsanwalts Klaus-Wolfram Kramer,Anwalt des Straftäters Stefan R., bezahlen. Kramer fügte sich nun, da er kein Geld vom Beschwerdeführe erhält, in die Riege der Beleidigten ein. Erwiesene Tatsache ist aber nach neusten Erkenntnissen auch, das der Nachlass gar nicht Rosalia B. gehörte, die letztwilligen Verfügungen bereits nach bürgerlichem Recht angefochten wurden, das Amtsgericht dem Stefan R. als bösgläubigen Erben immer noch stützt und dieser weiter mit falschen Urkunden(§ 271 f. n.F. StGB)zusammen mit seinem Rechtsanwalt und anderen Dritten den Abzocker macht. Ein Schelm, der denkt, wir leben in einem Rechtsstaat nach rechtsstaatlichen Prinzipien.

Hintergründe:
Seit 1998 steht Richter Wilfried Hoops (52) beim Amtsgericht Neumünster als Amtsgerichtsdirektor der Behörde vor und hält seine schützenden Hände über die dort tätigen Richterinnen und Richter. Als Klüngel wird mittlerweile im allgemeinen Sprachgebrauch ein System auf Gegenseitigkeit beruhender Hilfeleistungen und Gefälligkeiten bezeichnet. Es kann wie in diesem Fall zur Vermischung von gesellschaftlichen, dienstlichen und wirtschaftlichen Interessen führen, somit zur Korruption mutieren. Im Alltagsgebrauch ist Klüngel im Sinne "eine Hand Wäscht die andere" und "man kennt sich, man hilft sich" zu verstehen. Dazu gehört über Beziehungen zu verfügen und ein Netzwerk zu organisieren. Das sich die mafiösen Strukturen gerade in Richterkreisen wiederfinden, dürfte kaum jemand vermuten, da von außen nicht zu durchschauen ist, wie alles zusammenhängt. Beim Richter-Klüngel im Landgerichtsbezirk Kiel kommen allerdings nicht nur die korruptiven Handlungen, sondern auch demokratie- und grundrechtswidrige Praktiken zum Tragen. Das Ausmaß dieses Desasters zeigte sich bereits bei dem Ex-Richter am Amtsgericht Neumünster Klaus-Dieter Jöcks, der wegen Betrugs, gefährlicher Körperverletzung, Unterschlagung, Bedrohung, Urkundenfälschung, Rechtsbeugung und Bestechlichkeit zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde (Aktenzeichen StaKiel 590 Js 27 508/98). Als der Beschuldigte verhaftet wurde, sackte ihm vor Schreck der Kreislauf weg. Zwar hatten drei Staatsanwälte und bis zu zwölf LKA-Beamte ein Dreivierteljahr lang gegen ihn ermittelt, doch Klaus-Dieter Jöcks, 55, wähnte sich stets sicher. Kein Wunder bei einem Vorgesetzten wie Hoops. In seiner Zeit als Jugendrichter hatte Jöcks trotz Befangenheit Urteile gefällt und Beschlüsse gefasst, was bei Richtern am Amtsgericht Neumünster übliche Praxis ist. Hinweise und Anzeichen über den ausschweifenden Lebenswandel von Jöcks, der seine Richterbesoldung -Besoldungsgruppe R 1 9076 DM Grundgehalt im Monat- gegenüber seinen Richter-Kollegen als Peanuts bezeichnete, hat es genug gegeben. Eine vollständige Aufklärung der Zusammenhänge beim Amtsgericht Neumünster gab es nie. Offensichtlich macht Hoops schon länger die Augen zu. Ob er die Hand aufhält ist bisher nicht nachzuweisen.

Genau wie beim Polit Klüngel in Köln um den Ex-Stadtrat und stellvertretenden Oberbürgermeister Jupp M.(CDU), der jahrzehntelang als guter Kumpel der Bürger dargestellt wurde, sogar in den humanitären Ausschuss der Stadt gewählt wurde und sich auch selber bis zu seinem Rücktritt als gesetzestreu und korrekt betrachtete, bis er plötzlich per Telefax seinen Rücktritt erklärte, gehen die beteiligten Richter ihren Amtsgeschäften unter der Schirmherrschaft ihrer Chefs Hoops und Schmalsfuss nach und fühlen sich bei ihren Geschäften ungestört sicher. Das die angeschuldigten Richter sich gegenseitig in Absprache helfen und stützen ist aus vorliegenden Beschlüssen, Urteilen und Schreiben zweifellos zu erblicken. So war es bei Ex-Richter Klaus-Dieter Jöcks, gegen den mehrere Staatsanwälte und Polizeibeamte des Landeskriminalamts schon ein halbes Jahr vor seiner Verhaftung ermittelt haben und so ist es beim Klüngeln geblieben. Jöcks hat den Kopf hingehalten und den Mund verschlossen und wurde mit n u r dreieinhalb Jahren Knast belohnt, von denen er nur die Hälfte unter vergünstigten Bedingungen abgesessen hat. Die Mafia in schwarzer Robe sorgt eben für Ihresgleichen. Die Mitglieder des Klüngels sitzen aber immer noch auf ihren alten Posten und kassieren rechtsbeugend mit dem Gesetzbuch fleißig ab.Ob das allerdings im Sinne des Gesetzgebers ist dürfte nicht weiter zu diskutieren sein.
 
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comment Kommentare von Besucher !

Gepostet von André Zeiger am 03.06.2011
Hiermit möchte ich auf meinen Fall aufmerksam machen.

Ich habe ein gefälschtes DNS-Gutachten übers Gericht bekommen von einem öffentlich bestellten und beeidigten Sachverständigen für Blutgruppengutachten. Dieser Sachverständige ist in Würzburg, Gotha, Rumänien und sogar in Dubai tätig.

Fertigt dieser Gutachter bei den Scheichs in Dubai auch Blutgruppengutachten ohne Blutgruppe an????

Mir wurde mit behördlicher Genehmigung ein Kuckuckskind untergeschoben.

Beim Jugendamt Kitzingen sind Akten über diese Familie verschwunden.
Das Jugendamt Kitzingen kennt die Familienverhältnisse dieser Familie sehr genau und unternimmt nichts.

Es soll eine Straftat verdeckt werden.

Dieser Familie, die mir ein Inzest - Kuckuckskind unterschieben will, muss endlich das Handwerk gelegt werden!

Meine Rechtsanwältin sagt, sie sieht Parallelen zu "Fluterschen im Westerwald".

Es gibt nicht nur den "österreichischen Fritzl", sondern auch den "deutschen Fritzl" und das nicht nur in Fluterschen im Westerwald!!!!

In so einen Fall bin ich hineingeraten.

Diese Themen wie Inzest und Missbrauch dürfen in Deutschland nicht länger
totgeschwiegen werden!!!!!!

Weitere Fälle wie „Fluterschen im Westerwald“ dürfen nicht „unter den Teppich gekehrt werden“.

www.andre-zeiger.com








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