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Nach 5 Jahren und 2 Instanzen findet der Rechtsstreit zwischen dem Deutschen Jugendherbergswerk als bisherige Markeninhaberin und der A&O HOTEL and HOSTEL Gruppe ein Ende. Unter dem Aktenzeichen 25 W (pat) 8/06 erging folgender Beschluss: "Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Markenabteilung 3.4. des Deutschen Patent- und Markenamts vom 11.Oktober 2005 aufgehoben. Die Löschung der Marke 398 69 072 wird angeordnet."
Analog der Rechtssprechung zu den Marken "Lotto" und "Post" gibt das Gericht nun auch den A&O HOTELS and HOSTELS Recht und folgt der Argumentation, das Gattungsbegriffe nicht Marke Einzelner sein können. "Das ist ein großer Tag für die ganze Jugendreisebranche", so A&O Vorstand Oliver Winter. "Unsere Hart-näckigkeit hat sich ausgezahlt und der ohnehin von einseitigen Subventionen und Begünstigungen verzerrte Wettbewerb zwischen DJH und den übrigen Jugendunterkunftsbetreibern wird ein wenig fairer", so Winter weiter.
Nach Ablauf einer 1-Monatigen Widerspruchsfrist (die Rechtsbeschwerde in Karlsruhe wurde allerdings nicht zugelassen) kann jeder Jugendhotelbetreiber sich auch als "Jugendherberge" bezeichnen.