Rauchverbot
Ist es möglich, dass der Volksentscheid in Bayern für einen strikten Nichtraucherschutz ein Beispiel für die gesamte Bundesrepublik wird? Die Grünen in Nordrhein-Westfalen werben für ein stärkeres Verbot, die Bundesländer Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind dagegen.
Eine deutschlandweite Einigung zeichnet sich also nicht ab. Nach dem Entscheid im Freistaat Bayern debattiert man auch in anderen Bundesländern für einen weiten Nichtraucherschutz. Im Bundesland Nordrhein-Westfalen beispielsweise wollen die Grünen im Landtag von Düsseldorf ein strikteres Rauchverbot durchboxen.
Man wolle keine schnellen Schuss, aber man wolle eine Novellierung im Bundesland, so der Landesvorsitzende der Grünen. Die Möglichkeiten einer Realisierung im einwohnerreichsten Bundesland stehen gut. In Nordrhein-Westfalen plant man eine rot-grüne Minderheitsregierung.
Man wolle mit allen Landtagsfraktionen ins Gespräch kommen, um eine möglichst breite Novellierung anstreben zu können, so der Landesvorsitzende. Die Bürger in Bayern hätten klar gemacht, dass die Politik nicht vor der Tabakindustrie kuschen sollte, so fährt er fort. Ziel der Grünen sei es, ein strenges Rauchverbot in der Gastwirtschaft zu etablieren. Auch bei Volksfesten soll es keine Ausnahme von der Regel gegeben.
Das Nichtraucherschutzgesetz, dass die schwarz-gelbe Landesregierung bisher realisiert habe, reiche hinten und vorne nicht und gebe keinen guten Schutz. Die Initiatoren ließen nach ihrem Erfolg verlauten, dass sie in ganz Deutschland aktiv werden möchten. Das Resultat des bayrischen Volksentscheids habe klar gezeigt, das die Bürger einen Nichtraucherschutz oder Wenn und Aber wollten, so der Sprecher des Aktionsbündnisses "Ja zum Nichtraucherschutz".
Ab dem 1. August ist es nach dem Resultat des Entscheides in Bayern das Rauchen in Gaststätten komplett verboten. Die bislang gegebenen Ausnahmen für separate Gasträumen, kleine Lokale und Bierzelte fallen nun weg. Nur auf dem Oktoberfest dieses Jahr kann man noch einmal in den Bierzelten rauchen. Es nahmen aber nur knapp 38 Prozent am Entscheid teil. Der Gesundheitsminister von Bayern, Söder, befürwortete das Resultat des Referendums. Dies sei nicht als Niederlage der CDU zu werden, sagte er im Bayrischen Fernsehen.
Die Politik habe sowieso keine ausreichende Entscheidung getroffen und nun habe die Bewohner als Souveräne das letzte Wort gehabt. Die Staatsregierung habe sich vor dem Entscheid bewusst neutral gegeben. Ob es eine deutschlandweite Lösung gibt, steht noch in den Sternen. Nach dem Volksentscheid in Bayern will der Bund keine Regelung an, die für alle Länder verpflichtend ist.
Nichtraucherschutz sei Ländersache, so ein Sprecher des Gesundheitsministers Rösler in Berlin. Deswegen seien weder eine Änderung der Verordnung für Arbeitsstätten noch ähnliche, deutschlandweite verpflichtende Vorschriften in Arbeit. Die Zeichen aus anderen Bundesländern sind unterschiedlicher Natur. In Mecklenburg-Vorpommern befürwortet die Landesregierung für eine deutschlandweite Lösung.
Der aktuelle Flickenteppich sei alles andere als modern und werde des gesundheitspolitischen Forderungen kaum gerecht, so der Sozialstaatssekretär. Unabhängig von diesem Umstand werde der Effekt des im Bundesland gültigen Gesetzes stetig beobachtet. Änderungen, die die Verbesserung des Nichtraucherschutzes betreffen, seien durchaus möglich. Das Gesundheitsministerium in Niedersachsen sieht die Nachbesserung als nicht erforderlich an.
Die Regelung in Niedersachsen biete den Nichtrauchern Schutz ohne die Raucher zu diskriminieren, so eine Sprecherin des Ministeriums in Hannover. Man habe das Gesetz erst zu Jahresbeginn unter die Lupe genommen und man sehe keine Veranlassung, etwas daran zu ändern, so die Sprecherin weiter.
in den Gaststätten nicht verboten. Zudem ist es gestattet, in sogenannten Eckkneipen, die eine Fläche von bis zu 75 m² haben, zu rauchen. Auch der Gesundheitssenator von Bremen sieht momentan keine Veranlassung, zu handeln. Man sei mit dem eigenen Nichtraucherschutzgesetz mehr als zufrieden, so ein Sprecher des Senats. Für eine deutschlandweite Regelung zum Schutz der Nichtraucher sei man durchaus gesprächsbereit.
Außerdem stehe es jedem Bürger frei, sich mithilfe eines Volksbegehrens oder einer Bürgschaftswahl für einen stärkeren Nichtraucherschutz stark zu machen. In Bremen ist das Rauchen in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Ämtern und Discos untersagt. In Lokalen ist das Rauchen nur in separaten Nebenräumen gestattet.
Auch bei großen Veranstaltungen wie dem Bremer Sechstagerennen, ist nur in abgetrennten Räumen gestattet, zu qualmen. In den Krankenhäusern, Schulen und Kindergärten ist das Rauchen bereits seit vier Jahren untersagt. Die traditionelle Schaffermahlzeit, bei der die Gäste nach Art der alten Schiffer Tabak in langen weißen Tonpfeifen rauchen, falle nicht unter das Verbot.
Im Bundesland Schleswig-Holstein habe man keinen Handlungsbedarf, anders als in Bayern sei die Regelung im Bundesland mit Maß und Ziel durchgeführt worden, so der hiesige Gesundheitsminister. Die wenigen Ausnahmen von der Regel gelten für kleinere Einraumlokale und Festzelte und tragen der Entschlussfreiheit der Gäste und der Wirte Rechnung.
Hessen will auch keine Gesetzesänderung. Mit der eigenen Regelung zu diesem Bereich sei ein ausbalancierter Kompromiss für Bewohner und Gastwirte erreicht worden, so ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Dies genüge vollkommen, um den Verbraucherschutz zu sichern. Außerdem existieren seit der neusten Änderung des Nichtraucherschutzes in Hessen im März nur unmaßgebliche Ausnahmen, vom aktuellen Verbot.
Diese werde von den Bürgern und den Wirten im Land angenommen. Im März erfolgte eine Lockerung des Rauchverbots durch die schwarz-gelbe Regierungskoalition. Nach dem Gesetz ist das Rauchen in „getränkegeprägten Lokalen" erlaubt, die eine Fläche von 75 m² haben.
Mithilfe einer Markierung durch die Lokale soll der Bürger sofort erkennen können, ob dies eine „Raucherkneipe" ist oder nicht. Es liegt bei den Betreibern zu entscheiden, ob sie das Rauchen in Eckkneipen, in komplett separaten Nebenräumen, in
Spielbanken und für geschlossene Gesellschaften gestatten wollen.