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Bund Deutscher Kriminalbeamter unterstützt Notruf Genitalverstümmelung

Autor: taskforcefgm | Erstellt am: 21.12.2010 | Gelesen: 455
Kategorie: Politik - Gesellschaft & Soziales | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - BDK und TaskForce gemeinsam für konsequenten Mädchenschutz

Alle Mädchen in Deutschland haben das Recht, unversehrt aufzuwachsen
Alle Mädchen in Deutschland haben das Recht, unversehrt aufzuwachsen
Hamburg, 21.12.2010. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter und die TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V. setzen sich ab jetzt gemeinsam für den Schutz der bis zu 50.000 Mädchen ein, die in Deutschland von Genitalverstümmelung (FGM) bedroht sind. Minderjährige Mädchen sicher vor dieser schweren Gewalt zu schützen, ist eine besondere Aufgabe des Kinderschutzes, für den sich der Bund Deutscher Kriminalbeamter seit vielen Jahren stark macht.

Erfolgreiche Prävention erfordert auch eine konsequente Strafverfolgung, die Tätern rechtsstaatliche Grenzen aufzeigt. Bislang sind den Strafverfolgungsbehörden allerdings die Hände gebunden, denn die Taten kommen in aller Regel nicht ans Licht: Es gibt weder eine Untersuchungspflicht noch eine ärztliche Meldepflicht. Selbst wenn zum Beispiel ein Kinderarzt zufällig eine Genitalverstümmelung feststellt, darf er diese Misshandlung nicht den Behörden melden.

Daher sind die gefährdeten Mädchen auf die Umsicht der gesamten Gesellschaft angewiesen. Menschen, die von einer geplanten oder bereits verübten Tat erfahren haben, wissen jedoch häufig nicht, an wen sie sich wenden können. „Ein leicht zugängliches Beratungs- und Hilfsangebot ist unerlässlich, deshalb haben wir auch auf unserer BDK-Website den Zugang zum FGM Notruf verlinkt", so Klaus Jansen, der Vorsitzende des Bund Deutscher Kriminalbeamter.

Das Kinderschutzprojekt „SOS FGM" bündelt Notruf, Beratung und Opferhilfe:
  • Bürger/innen können anonym die Notrufnummer 01803 - 767 346 (01803 - SOS FGM) anrufen, wenn sie konkrete Informationen über die Gefährdung eines Mädchens haben.
  • Bereits verübte Taten können ebenfalls anonym gemeldet werden, um Hilfsmaßnahmen für das betroffene Mädchen und Schutz für jüngere Geschwister sicherzustellen.
  • Jugendämter, pädagogische und medizinische Fachkräfte können sich in konkreten Fällen beraten lassen, um ein schutzorientiertes Vorgehen zu erleichtern.
  • Betroffene Mädchen und Frauen erhalten Zugang zu medizinischer und psychologischer Hilfe sowie Unterstützung bei der Durchsetzung ihres Anspruchs auf staatliche Opferentschädigung.

Nähere Informationen sind im Internet auf zugänglich auf www.sosfgm.org.

Ansprechpartner bei redaktionellen Nachfragen
Bernd Carstensen, Pressesprecher BDK-Bundesvorstand, Fon 0700 BDK (235) 10000
Simone Schwarz, Pressesprecherin TaskForce, Fon 01803 - 767 346 (9 ct/min aus dem dtsch. Festnetz, Mobilfunk max. 42 ct/min)

 
 
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