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Braucht der Urlauber eine Reisegepäckversicherung?

Autor: Cami | Erstellt am: 10.06.2008 | Gelesen: 1445
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - In welchen Fällen ist eine Reisegepäckversihcerung ratsam und einige Tipps für einen sorgenfreien Urlaub

reisegepaeckversicherungDie heißen Sommermonate sind bald wieder da, die Urlaubszeit fängt gerade wieder an und das Thema Reisegepäckversicherung wird wieder aktuell. Man stelle sich vor, das Handgepäck samt Handy, I-Pod, Fotokamera und einige teure Schmuckstücke werden bei der Ankunft am Urlaubsort geklaut (und dass obwohl der Urlaub noch nicht mal richtig angefangen hat!): Ein Paradebeispiel für die Reisegepäckversicherung. Da die Versicherer jedoch im Laufe der Jahre mit immer mehr Betrügern zu tun hatten, die ihre Urlaubskasse mit einem vorgetäuschten Schaden verbessern wollten, ist der Abschluß einer solchen Versicherung genauestens zu überlegen: Erst wenn man beweisen kann, dass man sein Gepäckstück keine einzige Sekunde aus den Augen gelassen hat – was zugegebenermaßen sehr schwer nachzuweisen ist -, übernehmen die Versicherer den Schaden. Außerdem sollte die Versicherungssumme dem Versicherungswert entsprechen. Ansonsten könnte es sein, dass man unterversichert ist und die Versicherung somit ziemlich sinnlos ist.

Als versichertes Reisegepäck gilt das gesamte Gepäck des Versicherten und seiner Familie. Auch Mitbringsel und Souvenirs aus dem Urlaub gelten als mitversichert. Achtung: Bei besonders wertvollen Gegenständen wie Schmuck, Videokameras oder Fotoapparate fordern die Versicherer noch mehr Wachsamkeit und haben besondere Entschädigungsgrenzen festgelegt. Wenn Sie eine Reisegepäckversicherung abschließen, vergessen Sie nicht bei der Festlegung der Versicherungssumme, auf den Zeitwert zu achten (insbesondere aufgrund der o.g. Entschädigungsgrenzen der besonders wertvollen mitgeführten Gegenständen).

Versichert sind beim Transport bzw. der Lagerung des Gepäcks folgenden Fälle: „Abhandenkommen", „Verlust", „Beschädigung". Während der übrigen Reise sind es u.a. „Diebstahl", „Einbruchdiebstahl", „Raub", „Erpressung", „böswillige Beschädigung durch Dritte", „Verlieren" (aber Achtung nicht "Liegen, Stehen- oder Hängenlassen"!) oder eine „nicht fristgerechte Auslieferung".

Und noch einen kleinen Tipp am Rande: Überlegen Sie sich ganz genau, was Sie mit in den Urlaub nehmen. Muss die teuerste Uhr wirklich mit oder reicht eine einfachere Variante? Denken Sie immer daran, Ihre Wertsachen in die dafür vorhergesehene Safes einzuschließen. Lassen Sie sich auf jeden Fall den Urlaub nicht verderben und genießen Sie die schönste Zeit des Jahres.

Kontakt:
Carlheinz Mikosch
Tel.: 0211.13849-18
email: cami@james.ag
web: www.james.ag
 
 
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