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Bootsversicherung: Haftpflichtversicherung für Wasserfahrzeuge

Autor: nico123 | Erstellt am: 16.06.2009 | Gelesen: 2213
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Haftpflicht bei der Bootsversicherung braucht jeder?

Wasserfahrzeug Haftpflichtversicherung
Wasserfahrzeug Haftpflichtversicherung
Viele verschiedene Wassersportarten werden immer beliebter und so gibt es immer mehr Menschen, die ein Boot ihr eigen nennen. Neben viel Spaß sind Wassersportarten aber auch mit einigen Gefahren verbunden, denn schnell ist ein Unfall passiert, bei dem das Boot beschädigt oder gar ein Menschen verletzt wird. Da man für Schäden, die man einem Dritten zufügt gesetzlich haftbar gemacht werden kann, ist eine Bootsversicherung sehr wichtig. Vor allem auf die Haftpflichtversicherung für Boote (Wasserfahrzeuge) darf nicht verzichtet werden, denn sie schützt vor den finanziellen Folgen, die sich aus Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ergeben.

Beschädigt man als Bootseigentümer ein anderes Wasserfahrzeug und ist für den Schaden in vollem Umfang haftbar zu machen, dann ersetzt die Bootsversicherung alle Kosten der Reparatur bzw. zahlt den Neupreis des beschädigten Boots, sofern eine Reparatur nicht wirtschaftlich ist. Auch Personenschäden, also wenn bei einem Unfall mit dem Wasserfahrzeug, wobei ebenfalls der Bootseigentümer haftbar gemacht werden, eine Person zu schaden kommt, werden von der Bootsversicherung beglichen. Wie alle anderen Wasserfahrzeug-Haftpflichtversicherungen ist auch die Bootsversicherung eine passive Rechtsschutzversicherung, denn vor der Schadensregulierung prüft auch sie, ob die Haftungsansprüche überhaupt gerechtfertigt sind.

Des Weiteren prüft die Bootsversicherung ob und in welcher Höhe ein Schadensersatzanspruch eines Dritten besteht. Die Leistungen einer Bootversicherung im Haftpflichtbereich sind sehr unterschiedlich, sodass die Konditionen im Einzelnen sehr genau geprüft werden sollten. In der Regel werden die Kosten bei berechtigten Ansprüchen bis zur Höhe der Versicherungssumme übernommen. Des Weiteren kann es aber auch sein, dass die Wasserfahrzeug-Haftpflichtversicherung die Kosten übernimmt, die entstehen, um unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
 
 
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