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Boots-Yacht- Schiffsversicherungen

Autor: StephanNeu | Erstellt am: 16.10.2010 | Gelesen: 1259
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: rateArateArateArateArateB
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(Online-Artikel.de) - Nicht überall wo Versicherung drauf steht, ist auch der gewünschte Versicherungsschutz drin

Stephan Neubacher
Stephan Neubacher
Der Markt der Bootsversicherungen ist hart umkämpft. Immer neue Prämiennachlässe, immer mehr Risikoeinschlüsse und sinkende Selbstbeteiligungen im Schadenfall. Von Versichererseite hört man aber immer wieder von schlechten Schadensverläufen und nicht auskömmlichen Versicherungsprämien.

Die Werbung verspricht dabei viel: keine Abzüge Neu für Alt, All- Gefahrendeckung, Wrackbeseitigungskosten oder eine feste Taxe. Was aber steckt dahinter?

Keine Abzüge Neu für Alt: Das ist eine von den meisten Versicherern und Maklern gebräuchliche Formulierung. Sie bedeutet, dass bei einem Teilschaden, die vom Schaden betroffenen Sachen, die schon etwas älter sind, ohne Abzüge ersetzt werden. Abzüge sind denkbar bei einer gegebenen Wertverbesserung durch Einbau/Reparatur neuer Teile/Sachen. Lesen Sie Ihre Bedingungen aber bis zum Schluss. Es gibt Versicherer die einige Paragraphen weiter, genau diese Formulierungen wieder aushebeln, in dem sie diesen Anspruch auf ein bestimmtes Alter oder auf bestimmte Teile reduzieren.

All- Gefahrendeckung, kein Versicherer versichert alle Gefahren die Ihr Boot oder Ihre Yacht ausgesetzt sind. Sehen Sie sich die Ausschlüsse und Begrenzungen genau an. Formulierungen wie Windstärke 8 oder Begrenzung, Maschinenschäden auf Schäden an der Maschinenanlage, der elektrisch oder durch Motor betriebenen technischen Ausrüstung, den persönlichen Effekten, sind nur versichert, wenn sie durch Unfall des Fahrzeugs, Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt oder Diebstahl, mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen verursacht worden sind, gehören in gute Yachtbedingungen nicht rein.

Wrackbeseitigungskosten und Bergungskosten, in vielen Bedingungen finden Sie folgende oder ähnliche Formulierungen: Wenn auf Grund einer behördlichen Anordnung, das Wrack gehoben oder beseitigt werden muss, übernimmt der Versicherer die Kosten bis zur Summe X. Was ist, wenn die Yacht in einer privaten Marina sinkt und keine Behörde eine Forderung stellt oder Sie die Bergung oder Rettung schon veranlasst haben?

Der Begriff feste Taxe stammt aus dem Versicherungsvertragsgesetz und heißt nicht, das Sie im Totalschadenfall, wie viele glauben, in jedem Fall die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt bekommen.

Hier die Begriffserläuterung § 76 VVG:
Der Versicherungswert kann durch Vereinbarung auf einen bestimmten Betrag (Taxe) festgesetzt werden. Die Taxe gilt auch als der Wert, den das versicherte Interesse bei Eintritt des Versicherungsfalles hat, es sei denn, sie übersteigt den wirklichen Versicherungswert zu diesem Zeitpunkt erheblich. Ist die Versicherungssumme niedriger als die Taxe, hat der Versicherer, auch wenn die Taxe erheblich übersetzt ist, den Schaden nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zur Taxe zu ersetzen.

Oktober 2010
Stephan Neubacher

Für Fragen rund um Sportbootversicherungen wenden Sie sich einfach an uns, denn wir beraten Sie gerne und fair:
Prokurist der Firma:
NEUBACHER
Boots-Yacht-Schiffsversicherungen
www.neubacher-marine.de

 
 
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