Stephan Eisel, MdB - Für Bonn im Bundestag
Verfassungswidrig ist hingegen das "Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union". Das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass die Bundesregierung den Bundestag und den Bundesrat stärker einbeziehen muss, wenn es darum geht, wie Deutschland in der Europäischen Union abstimmt. Eisel erinnerte daran, dass sich insbesondere das Auswärtige Amt gegen stärkere Beteiligungsrechte des Parlaments gesträubt hat: "Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht hier dem Parlament den Rücken stärkt. Jetzt wird ein selbstverständliches Prinzip der Innenpolitik auf die Europapolitik ausgeweitet. Europapolitik ist eben keine klassische Außenpolitik, in der die Regierung ja größere Freiräume hat."
Nach Eisels Angaben zeichnet sich ab, dass das beanstandete Gesetz in Sondersitzungen des Bundestages am 26. August und am 8. September geändert wird. Die deutsche Ratifikationsurkunde für den Lissabonner Vertrag kann dann rechtzeitig vor dem irischen Referendum hinterlegt werden.
Dr. Stephan Eisel, MdB