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Börsenguru Frick geht ins Gefängnis

Autor: FranziSteiner | Erstellt am: 15.04.2011 | Gelesen: 543
Kategorie: News & Pressetexte | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Es ist sicher nicht das, was der Börsenguru Markus Frick und sein Anwalt als Ausgang des Verfahrens erwartet haben aber es hätte noch viel schlimmer kommen können.

Markus Frick
Markus Frick
Es ist sicher nicht das, was der Börsenguru Markus Frick und sein Anwalt als Ausgang des Verfahrens erwartet haben, aber beiden ist wohl in Anbetracht der Umstände auch klar, es hätte noch viel schlimmer kommen können. Schließlich forderte die Staatsanwaltschaft.

Im Falle des Börsenbetrügers Frick nicht weniger als drei Jahre Haft. Als nun am Donnerstag das Urteil verhängt wurde, hieß es für den ehemaligen Nachrichtensprecher von N24. Dass es für ihn ein Jahr und neun Monate Haft gebe – auf Bewährung. Zudem kommt eine beträchtliche Strafzahlung an den Staat; zum einen gehen 420 tausend Euro aus dem Privatvermögen des Börsengurus an den Staat und dazu noch 42 Millionen Euro aus Aktienpakete, die Frick an einer Treuhandgesellschaft hielt.

Die Gesichtszüge des verurteilten waren nicht zu deuten. Nur Erleichterung dürfte es nicht gewesen sein, die in ihm bei der Urteilsverkündung aufwallten. Schließlich hatte sei Anwalt Daniel M. Krause noch zuvor über eine Lücke im Gesetz argumentiert und einen kompletten Freispruch gefordert. So fällt auch das Urteil des Anwalts über das Ende des Gerichtsverfahren nüchtern aus: „Es ist nicht das, was wir wollten, aber es hätte auch viel schlimmer kommen können."

Dabei gab es einige Aspekte in der ganzen Angelegenheit, die Frick zugute kamen. Zwar stellte der Richter unumschränkt fest, dass es sich bei Fricks Taten um einen „nicht unbeträchtlichen Angriff auf den Kapitalmarkt" gehandelt habe, aber diese Tat sei wohl nicht in voller Absicht begangen worden. So wurde wohl auch Frick über die Natur der von ihn vermittelten Schrottaktien getäuscht – dass er nicht genügend recherchiert hatte, gestand er bereits bei der Eröffnung des Verfahrens ein. Auch wurde Frick positiv angerechnet, dass er bereits Vergleiche geschlossen hätte, deren Volumen sich auf 4,6 Millionen Euro belief. Zum Ende gab der Richter – mit Namen Günter Willnow – außerdem zu bedenken: „Die Anleger sind Zocker wie im Spielcasino." Und wer sich über solche Aktien in ein Casino begibt, muss man auch damit rechnen bei diesem Glücksspiel zu verlieren.

Franziska Steiner
 
 
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