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BMF erleichtert Versorgungsausgleich bei Unterstützungskassen

Autor: febsConsulting | Erstellt am: 16.09.2010 | Gelesen: 936
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Pressemeldung der febs Consulting GmbH, 16.09.2010

noch kurz vor dem ersten Jahrestag des neuen Versorgungsausgleichsgesetzes hat das BMF am 31.08.2010 zum Versorgungsausgleich bei der Unterstützungskasse Stellung genommen. „Wie erwartet sieht das BMF in der Auszahlung von Kassenvermögen bei externer Teilung keinen Verstoß gegen die Zweckbindung des Kassenvermögens", erläutert Andreas Buttler, Gesellschafter-Geschäftsführer des bAV-Beratungshauses febs Consulting aus Grasbrunn bei München. Das sei auch sinnvoll, weil das übertragene Vermögen beim neuen Versorgungsträger ja wieder in eine betriebliche Altersversorgung investiert wird.

Bei interner Teilung einer Versorgung entsteht die Frage nach der Vermögensbindung gar nicht, da ja kein Geld raus gegeben wird. Es wird lediglich das vorhandene Vermögen auf zwei Anwärter oder Rentner verteilt. Für diesen Fall hat das BMF festgelegt, dass der Ausgleichsberechtigte auch körperschaftsteuerlich als ein weiterer Anwärter zu betrachten ist, für den dieselben steuerlichen Restriktionen gelten wie für alle anderen Anwärter, z. B. auch die Höchstgrenzen für Versorgungsleistungen.

Kleinere U-Kassen mit hohem Anteil einzelner Gesellschafter-Geschäftsführer laufen nun erhöhte Gefahr, die maximal zulässige Anzahl von Unternehmern und deren Angehörige zu überschreiten. Denn bei jeder Scheidung eines GGF kommt durch die interne Teilung ein neuer Anwärter hinzu, der körperschaftsteuerlich als Unternehmer anzusehen ist.

Zahlreiche U-Kassen verweigern nach den Erfahrungen der febs Consulting immer noch die Umsetzung des Versorgungsausgleichs, weil die einkommensteuerlichen Zweifelsfragen vom BMF noch nicht abschließend geklärt sind. Es liegt derzeit lediglich ein Entwurf vor. Hier geht es vor allem bei rückgedeckten U-Kassen um die Frage, ob der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung für den Ausgleichsberechtigten gegen Einmalbeitrag steuerschädlich ist oder nicht. Diese zentrale Frage ließe sich nach Meinung der febs-Experten für den Versorgungsausgleich allerdings leicht vermeiden, wenn die U-Kasse die Möglichkeit der externen Teilung nutzen würde. Abgesehen davon sei die externe Teilung aus Sicht von Arbeitnehmer und Arbeitgeber ohnehin meist die vorteilhaftere Variante.

Allen am Thema Interessierten und insbesondere allen Arbeitgebern, die den Versorgungsausgleich im eigenen Unternehmen noch nicht vollständig gelöst haben, empfiehlt febs Consulting das Seminar „Versorgungsausgleich in der Praxis", am 23.11.2010. Nähere Infos unter www.febs-consulting.de/seminare.

Ihr Ansprechpartner
febs Consulting GmbH
Andreas Buttler
Geschäftsführer

Am Hochacker 3
85630 Grasbrunn/München
Tel. 089/890 42 86-10
www.febs-consulting.de
andreas.buttler@febs-consulting.de

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Als unabhängige Sachverständige und zugelassener Rentenberater beraten wir Arbeitgeber in allen Fragen rund um betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten. Wir analysieren und sanieren bestehende Versorgungswerke, erstellen versicherungsmathematische Bilanzgutachten und unterstützen Arbeitgeber bei der Umsetzung des neuen Versorgungsausgleichs.

 
 
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