Martin Schlichenmaier
bKV – was ist das ? Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine Absicherung, die den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung signifikant ergänzt. Sie wird i.d.R. für ein geschlossenes Kollektiv von Mitarbeitern in einem Unternehmen abgeschlossen.
Hier in aller Kürze die wesentlichen Unterschiede zur bekannten Firmengruppenversicherung:
- Die bKV ist arbeitgeberfinanziert oder bezuschusst
- Es erfolgt keine Gesundheitsprüfung
- Die Ausgaben für die bKV sind Betriebsausgaben
- Die bKV kann nach § 40.1 EStG pauschalversteuert werden.
Eine Frage die jedem Arbeitgeber sofort einfällt lautet: "Warum sollte ich so etwas bei mir einführen?" Auf diese Frage gibt es viele Antworten, letztlich sind es Unternehmen für die die jeweiligen Argumente passen. Der wesentliche Unterschied zur beliebten bAV ist jedoch:
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Die bKV ist die Vorsorgeform, die dem Arbeitnehmer bereits nutzt, während er bei seinem Arbeitgeber beschäftigt ist. Den Nutzen aus der bAV zieht der Arbeneitnehmer erst beim Ausscheiden aus dem Unternehmen."
Somit ist auch der Wirkungsgrad in bezug auf die Mitarbeiterbindung und das Employer Branding eines jeden Unternehmens deutlich höher, als bei der bAV. Es gibt aber auch noch zahlreiche weitere Argumente:
- Die Produkte sind exklusiv im Rahmen des Gruppenversicherungsvertrages für alle Mitarbeiter abschließbar
- Höheres Ansehen bei den eigenen Mitarbeitern aufgrund der Bereitstellung eines hochwertigen privaten Krankenversicherungsschutzes, aber auch ein Imagegewinn innerhalb der Branche und bei der Rekrutierung neuer Fachkräfte. (Employer Branding)
- Bei einem arbeitgeberfinanziertem Modell der betrieblichen Krankenversicherung sind die Verwaltungskosten im Vergleich zu einer betrieblichen Altersvorsorge eher gering.
- Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung ist ein „Benefit", das im Gegensatz zur bAV (erst bei Rentenbeginn) sofort leistet. Durch diesen aktiven Nutzen erhöht sich die Mitarbeiterbindung um ein Vielfaches.
- Mit einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Krankenversicherung kann ein Arbeitgeber kostspieliger Beihilfezusagen (wie z.B. PC-Brille, verlängerte Gehaltsfortzahlung, Zuschuss zum Zahnersatz,…) ablösen.
- Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung ist ein hervorragendes Kompensationsinstrument für Zugeständnisse der Arbeitnehmer. Zum Beispiel als Begleitinstrument für Veränderungsprozesse im Unternehmen, bei Mehrarbeit, der Flexibilisierung von Arbeitszeit, oder Abbau von sozialen Wohltaten.
- Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung ist ebenso geeignet, um die Belegschaft am Unternehmenserfolg teilhaben zu lassen (Incentiv)
- Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung ist eine Betriebsausgabe und senkt somit die Steuerlast des Unternehmens.
Die betriebliche Krankenversicherung vereint also nicht nur Instrumente der klassischen Mitarbeiterbindung mit innovativen Vorsorgegedanken, sondern integriert diese in den Gesamtkontext von modernem Unternehmensmarketing, von Markenpolitik und Employer-Branding. Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Martin Schlichenmaier, (www.galenus-care.com)