Keine Entscheidung ist auch eine Entscheidung. Nie war dieser Satz treffender als im aktuellen Prozess zur "Zulässigkeit des Vertriebs gebrauchter Softwarelizenzen" Offiziell ist das BGH-Verfahren an den Gerichtshof der Europäischen Union zur finalen Urteilsfindung weitergereicht worden - inoffiziell heißt das: Das Kaufen und Verkaufen von Gebrauchtsoftware ist weiterhin absolut rechtssicher, solange Sie nach dem "Modell Safe" wie bei U-S-C kaufen - und nicht nach dem "Modell Risk".
"Modell Safe": Gebrauchte Software 100% rechtssicher kaufen, verkaufen und tauschenEinzelplatz-Lizenzen und komplette Volumenlizenz‐Verträge - wie sie U-S-C ausschließlich anbietet - sind vom BGH Verfahren nicht betroffen. Auch Hersteller wie Microsoft bestätigen und regeln durch die "Eula" ausdrücklich die rechtssichere Übertragung von Microsoft Lizenzen - andere Pressemitteilungen von Herstellern verwirren den Verbraucher nur.
"Modell Risk": Auch "Teil‐Lizenzen aus Volumenverträgen" und "Downloadsoftware"Ob einzelne Nutzungsrechte aus einem Volumenvertrag weiterverkauft werden dürfen, entscheidet jetzt das EuGH. Das gilt erst recht für den Erwerb von Zweitrechten an Download‐Software. Die Herkunft einer Lizenz muss klar sein - die Übertragung rechtssicher. Wer trotzdem kauft geht ein hohes Restrisiko ein - genauso wie jemand der ein Auto ohne Brief und Schlüssel erwirbt.
FazitAls "Modell Safe"- Händler ist U-S-C von der BGH Vertagung nicht betroffen. Wer Teil‐Lizenzen aus Volumenverträgen oder gebrauchte Downloadsoftware kauft, kauft ein hohes rechtliches Restrisiko mit. Die U-S-C bietet deshalb grundsätzlich gebraucht keine Teil-Lizenzen oder Downloadsoftware an. Bei Fragen nutzen Sie unsere telefonische Erstberatung: Die ist kostenlos – und spart Ihnen vielleicht viel Ärger!
Diskussion zum Thema unter: www.blog.u‐s‐c.de/...
By: Peter Mathes