Artikel 3 GG- Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
- Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung, der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
- Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat oder Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden.
Dieses gilt nicht für Zeitarbeiter. Schlechter Lohn, keine Rechte, Diskriminierung im Betrieb und keine Lobby. Ganz klar ist hier das der Grundsatz, gleicher Lohn für gleiche Arbeit nicht gilt. Sie werden als Mitarbeiter zweiter Klasse behandelt.
Sie bewerben sich als Fachkraft, werden als Hilfskraft zwei Lohngruppen niedriger eingestellt und verrichten dann die Facharbeit. Bei Beschwerden wird ihr Vertrag dann aufgelöst und sie werden ein schlechtes Zeugnis bekommen. Sie haben keine Rechte im Entleihbetrieb, sondern nur Pflichten, zu arbeiten und den Mund zu halten!
Sie sind die Ersten, die im Boom geholt werden und die ersten die im Abschwung ihren Job verlieren. Heuern und Feuern. Der Lohn wird durch Steuermittel aufgestockt und weil die Firmen unter regulären Tariflohn bleiben können, werden auch durch Zeitarbeit Arbeitsstellen vernichtet.
§ 75 Betriebsverfassungsgesetz, Grundsätze für die Behandlung von Betriebsangehörigen ist wichtig für alle im Betrieb tätigen Arbeitnehmer.
- Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach dem Grundsatz von Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede unterschiedliche Behandlung von Personen wegen der Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, politischer oder gewerkschaftlicher Betätigung oder Einstellung oder wegen des Geschlechtes unterbleibt. Sie haben darauf zu achten, dass Arbeitnehmer, nicht wegen Überschreitung bestimmter Altersstufen benachteiligt werden.
- Arbeitgeber und Betriebsrat haben die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern.
Betriebsräte haben bei der Einstellung von Zeitarbeiter, kein Mitspracherecht. Die Arbeitnehmer haben nur Pflichten und keine Rechte ihn diesen Unternehmen. Verfassungswidrig wurden durch die Regierung und Gewerkschaften Verträge geschlossen., die den Zeitarbeiter diskriminieren.
Das Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung (AGG)
Artikel 1 AGG
§1 Ziel des GesetzesZiel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechtes, der Religion, oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
§ 2 AnwendungsbereichBenachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe des Gesetzes unzulässig in Bezug auf:
- Die Bedingungen, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, für den Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit, unabhängig von Tätigkeitsfeld und beruflicher Position und für den beruflichen Aufstieg.
- Die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen, insbesondere in individual- und kollektivrechtlichen Vereinbarungen und Maßnahmen bei der Durchführung und Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses sowie beim beruflichen Ausstieg.
- Den Zugang zu allen Formen und allen Ebenen der Berufsberatung, der Berufsbildung, einschließlich der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung sowie praktischer Berufserfahrung.
- Die Mitgliedschaft und Mitwirkung in einer Beschäftigten- oder Arbeitgebervereinigung oder einer Vereinigung, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören, einschließlich der Inanspruchnahme der Leistungen solcher Vereinigungen.
- Den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste.
- Der sozialen Vergünstigungen
- Die Bildung
- Den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.
Für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch gelten § 33c des ersten Buches Sozialgesetzbuch und § 19 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch. Für die betriebliche Altersvorsorge gilt das Betriebsrentengesetz.
Die Geltung des Benachteiligungsverbotes oder der Gebote der Gleichbehandlung wird durch dieses Gesetz nicht berührt. Dies gilt auch für öffentlich – rechtliche Vorschriften, die dem Schutz bestimmter Personengruppen dienen.
Für Kündigungen gelten ausschließlich die Bestimmungen zum allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz.
Artikel 12 des Grundgesetzes- Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund, eines Gesetzes geregelt werden.
- Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht
- Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Zwangsmaßnahmen gibt es bei ALG II und Hartz IV Empfängern! (1 Euro Jobs, Praktika umsonst Testarbeit usw.) Sie werden unter Androhung von Strafen gezwungen diese Tätigkeiten auszuführen, sonst wird der Bezug gekürzt. Ihre Rechte werden nach Artikel 19 des Grundgesetzes eingeschränkt, obwohl dieses nach Artikel 79 Abs. 3, eine Änderung des dieses Grundgesetzes , durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 – 20 Grundgesetz niedergelegten Grundsätze berühr, sind unzulässig.
Artikel 10 Das Post und Fernmeldegeheimnis1. Das Briefgeheimnis, sowie das Post und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
Dieses ist Betrug im Namen der Regierung, Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen. Es kann nicht sein, dass hier jemand für 7,50 Euro die Stunde arbeitet, Zulagen auf Kosten der Steuerzahler bekommt und der Firma dadurch ein Wettbewerbsvorteil gelingt und die regulären Firmen, in die Insolvenz treibt.
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Mit freundlichen Grüßen
Manuel Hachenburger
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