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Betriebshaftpflicht schützt im Ernstfall

Autor: easyfinanz24 | Erstellt am: 05.08.2009 | Gelesen: 1211
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Im Hochsommer und die Gastronomie erlebt jetzt vielerorts die beste Saison im Jahr. Nicht auszudenken, was ein Salmonellenbefall für den Gastronomen ausgerechnet zu dieser Jahreszeit bedeuten kann.

Betriebshaftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung
Vor allem dann, wenn sich zusätzlich zum ruinierten Ruf seine erkrankten Gäste mit Schadenersatzforderungen an ihn wenden. Finanzielle Hilfen verspricht hier die Betriebshaftpflichtversicherung für Gastronomie.

Es ist Hochsommer und die Gastronomie erlebt jetzt vielerorts die beste Saison im Jahr. Nicht auszudenken, was ein Salmonellenbefall für den Gastronomen ausgerechnet zu dieser Jahreszeit bedeuten kann. Vor allem dann, wenn sich zusätzlich zum ruinierten Ruf seine erkrankten Gäste mit Schadenersatzforderungen an ihn wenden. Finanzielle Hilfen verspricht hier die Betriebshaftpflichtversicherung.

Dieser Tage locken die Sonne und wonnig warme Temperaturen wieder massenhaft Besucher in die Cafes und Eisdielen. Bei einem leckeren Eis, einem Stück Torte oder Kuchen mit Sahne verbringen die Gäste häufig am liebsten ihre freien Nachmittage in der Stadt. Die Gastronomie kann sich über den Andrang Erfrischungssuchender nur freuen, denn in den Sommermonaten wird bei vielen ein Großteil des Jahresumsatzes gemacht.

Doch was, wenn es ausgerechnet während der besten Zeit des Jahres zu einem Salmonellenbefall kommt? Selbst in Gastrobetrieben, die es mit der Hygiene genau nehmen, soll derartiges mal passieren können. Schließlich können selbst eine strenge Beachtung von Hygienevorschriften und ein sorgfältiger Umgang mit Lebensmitteln -wie beispielsweise die sachgerechte Lagerung und richtige Zubereitung- keinen 100 prozentigen Schutz vor dem gefürchteten Salmonellenbefall garantieren.

Zudem spielt es bei der Salmonelleninfektion eines Gastes durch eine Speise des Gastronomen häufig keine Rolle, ob dieser die Infektion auch verschuldet hat. In der Regel gilt der Gastronom als Hersteller der Speise und kann so in den Sog der gesetzlichen Produkthaftung geraten. Geschieht dies, dann droht dem Gastronomen auch die Haftung für den Schaden, selbst wenn dieser nicht direkt für den Schaden verantwortlich ist.

In diesem Fall, der den Gastronomen und seinen Betrieb nicht selten in arge Bedrängnis bringt, ist die Absicherung des Betriebes durch eine Betriebshaftpflicht äußerst sinnvoll. Denn neben dem guten Ruf des Hauses steht für den Gastrobetrieb auch finanziell einiges auf dem Spiel. Besonders dann, wenn sich die krank gewordenen Gäste mit Schadenersatzansprüchen melden. Hier kann eine Betriebshaftpflicht Schutz und Hilfe beim Meistern der Situation bieten.
 
 
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