(Online-Artikel.de) - Immer mehr Beschäftigte nutzen das Angebot und sorgen über den Betrieb für den Ruhestand vor. Vater Staat unterstützt die Sparanstrengungen mit großzügigen Steuergeschenken. Bei der Auszahlung im Alter langt er dann aber wieder kräftig zu.
Mehr Rechte für die Angestellten und eine bessere staatliche Förderung haben der einst eher vernachlässigten Form der Altersvorsorge zu einem Boom verholfen. Nach Angaben des Marktforschungsunternehmens TNS Infratest Sozialforschung ist die Zahl der Beschäftigten in der Privatwirtschaft, die Anspruch auf eine künftige Betriebsrente haben, in den vergangenen Jahren von 38 auf 46 Prozent gestiegen. Der Grund für das zunehmende Interesse:
Seit 2002 dürfen Mitarbeiter von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er Teile ihres Einkommens in Vorsorgebeiträge umwandelt. Trägt der Chef selbst noch etwas bei, spricht vieles für ein Zusatzsparen über die Firma. „Die Betriebsrente ist mit erheblichen finanziellen Vorteilen verbunden", meint Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorge. Fünf verschiedene Modelle, Fachleute sprechen von Durchführungswegen, haben sich hier zu Lande inzwischen etabliert: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskassen und Direkt- / Pensionszusage.
Quelle: Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorge TNS Infratest Sozialforschung
Mitarbeiter sparen mit dem Chef
Knapp die Hälfte aller Beschäftigten in der Privatwirtschaft hatten 2004 einen Anspruch auf eine Firmenrente. Interessant: Männliche Mitarbeiter nützen die steuerlichen Vorteile mehr.
Was Sie jetzt tun sollten
- Fragen Sie Ihren Chef nach einer Betriebsrente. Seit 2002 ist jede Firma verpflichtet, ihren Mitarbeitern mindestens einen der fünf verschiedenen Wege zur Gehaltsumwandlung anzubieten.
- Vergleichen Sie die betrieblichen Vorsorgeangebote mit privaten Produkten. Sie können auch beide Formen wahrnehmen.
- Rechnen Sie genau nach, ob für Sie zur Altersvorsorge die „Entgeltumwandlung" oder die „Riester-Förderung" günstiger ist.
- Prüfen Sie Ihren Vertrag vor der Unterschrift genau. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten wissen, worauf sie sich einlassen, wenn sie eine betriebliche Altersversorgung miteinander vereinbaren.
Welche Variante der Belegschaft offeriert wird, entscheidet die Firmenleitung. Am besten haben es Angestellte, die unter mehreren Vorsorgeformen wählen können; das gibt es häufig in Großunternehmen. Wenn der Betrieb kein Angebot macht, darf der Mitarbeiter verlangen, dass der Chef für ihn eine Direktversicherung abschließt.