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Besserer Verbraucherschutz für Riester-Sparer

Autor: unisterpr | Erstellt am: 11.05.2011 | Gelesen: 673
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Nachzahlung versäumter Eigenbeiträge möglich

Die Ankündigung des Bundesfinanzministeriums bezüglich der Rückforderung staatlicher Zuschüsse zur Riester-Rente stieß in der Öffentlichkeit auf großes Unverständnis. Um den Verbraucherschutz zu verbessern, hat die Bundesregierung nun Maßnahmen beschlossen. Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem vor, dass Riester-Sparer ihren Anspruch auf Zulagen nachträglich sichern können. Das Finanzportal geld.de informiert über das unbürokratische Verfahren.

Das Thema Riester Rente sorgte kürzlich für Wirbel. So verlangte der Staat insgesamt rund 500 Millionen Euro an geleisteten Zulagen zurück. Der Grund: Viele Bürger hatten ihre Eigenbeiträge zur staatlich geförderten Altersvorsorge nicht oder nicht in ausreichendem Umfang gezahlt.

Da der Großteil der Riester-Sparer allerdings nicht vorsätzlich, sondern aus Unkenntnis gehandelt habe, rudert das schwarz-gelbe Kabinett nun zurück. Säumige sollen eine Möglichkeit zur Nachzahlung erhalten, die ihren Anspruch auf Zulagen rückwirkend garantiert.

Zur Nachzahlung der Beiträge soll die jeweilige Summe einfach auf das Riester-Konto eingezahlt werden, außerdem müsse der Anbieter in Kenntnis gesetzt werden. Die Zulagenstelle werde dann die zurückgeforderte Zulage überweisen. Laut Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble werden Betroffene direkt über diese Möglichkeit informiert.

Ab dem kommenden Jahr soll auch für mittelbar Zulagenberechtigte ein Mindesteigenbeitrag von 60 Euro pro Jahr gelten. Dies betrifft zum Beispiel nicht berufstätige Ehepartner, deren berufstätige Ehegatten Riester-Sparer sind. Bisher mussten nur Letztere einen Eigenbeitrag leisten. Weitere Informationen: blog.geld.de/riester-rente/..

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Lisa Neumann
 
 
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