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Berufsunfähigkeitsversicherung: BU und BUZ Vergleich und Rechner

Autor: PKV-Vergleich | Erstellt am: 08.12.2009 | Gelesen: 1283
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Mit der ersatzlosen Streichung der gesetzlichen BU Rente rückt die private Berufsunfähigkeitsversicherung in den Mittelpunkt. Anleitung zum Vergleich und zur Berechnung der BU und BUZ

Berufsunfähigkeitsversicherung BU Vergleich Rechner
Berufsunfähigkeitsversicherung BU Vergleich Rechner

Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit

Die Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz BU, gilt allgemein als eine private Versicherung, obgleich für vor dem 02.01.1961 geborene Personen auch die gesetzliche Rentenversicherung eine entsprechende Leistung kennt. Diese ist jedoch an zahlreiche weitere Bedingungen geknüpft und mit sehr geringen Leistungen ausgestattet; ansonsten wurde in der gesetzlichen Rentenversicherung der Begriff der Erwerbsunfähigkeit eingeführt.

Der Unterschied zwischen einer Berufsunfähigkeit und einer Erwerbsunfähigkeit ist gravierend; bei der BU kann der ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeübt werden, während bei der EU keine geregelte Berufstätigkeit mehr möglich ist. In der gesetzlichen Rentenversicherung gelten strengere Richtlinien als bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, nach welchen auch vergleichbare Berufe ausscheiden müssen, damit eine Berufsunfähigkeit anerkannt wird. Dies wird über die Verweisklausel geregelt. Danach kann die Versicherung bei Berufsunfähigkeit der angestammten Tätigkeit auf eine andere Tätigkeit verweisen, die eventuell ausführbar ist.

Nicht mehr ausgeübt werden kann der erlernte Beruf, wenn dieser oder eine den Kenntnissen und der Ausbildung entsprechende Tätigkeit an weniger als sechs Stunden täglich geleistet werden kann. Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit ist der Ausbildungsstand ebenso wie die bisherige konkrete berufliche Tätigkeit angemessen zu bewerten.

Berechnung und Vergleich der Berufsunfähigkeitsrente und der Prämien für eine BU

Diese Bewertung stellt in der Praxis der häufigste Streitpunkt zwischen der Versicherung und dem Versicherten dar; bei dem Vergleich von Preisen und Leistungen der einzelnen Gesellschaften ist deshalb ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, wie sich die Versicherung in unklaren Fällen verhält.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann als selbstständige Versicherung ebenso abgeschlossen werden wie als Bestandteil einer Basisrente. Daneben kann sie in eine Lebensversicherung ebenso integriert werden wie in einen Aktiensparvertrag.

Die Beiträge der Berufsunfähigkeitsversicherung richten sich natürlich nach dem ausgeübten Beruf; die Erfahrung hat gezeigt, dass bestimmte Berufe eine überdurchschnittliche Quote an wegen Berufsunfähigkeit ausscheidenden Beschäftigten aufweisen; in aktuellen Statistiken sind Dachdecker und Krankenpfleger die Berufsgruppen, aus denen besonders viele Beschäftigte von einer Berufsunfähigkeit betroffen sind.

Ein häufig unterschätzter Bestandteil der Prämie für die Berufsunfähigkeitsversicherung ist das Eintrittsalter. Da ein bereits als Berufsanfänger dieser Versicherung beitretender Beschäftigter bis zum theoretisch zu erwartenden Eintritt des Leistungsfalles recht lange Beiträge zahlt, sind diese für ihn relativ gering, so dass der frühzeitige Abschluss einer Versicherung gegen die Berufsunfähigkeit dringend zu empfehlen ist. Zudem besteht bei Abschluss des entsprechenden Vertrages in den ersten Berufsjahren bereits Versicherungsschutz, während die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sofern diese überhaupt zahlt, noch sehr gering ausfallen.

Im einzellnen sollte der BU-Beitrag für eine dem aktuellen Einkommen entsprechende BU-Rente berechnet werden. Dafür gibt es spezielle BU Rechner, die die Prämien für gewünschte Rentenzahlungen in Abhängigkeit vom Beruf und dem Eintrottsalter berrechnen.
Interessant ist auch der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für nicht erwerbstätige haushaltsführende Personen. Zwar bewirkt deren Berufsunfähigkeit keinen Verdienstausfall, sie erfordert jedoch unter Umständen die Beschäftigung einer kostspieligen Haushaltshilfe.
 
 
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