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Berufshaftpflicht für Medienberufe

Autor: BASS | Erstellt am: 13.07.2009 | Gelesen: 1532
Kategorie: Beruf - Bildung & Karriere | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Schutz vor Haftungsrisiken für Journalisten

Vermögensschadenhaftpflicht für Medienberufe
Vermögensschadenhaftpflicht für Medienberufe
Journalisten sind verschiedenen Berufsrisiken ausgesetzt, die im Ernstfall existenzbedrohend sein können. Für Urheberrechtsverletzungen, Verwechslungen von Bild- oder Textmaterial oder Verletzungen von Persönlichkeitsrechten können Journalisten, Redakteure, Autoren, etc. persönlich haftbar gemacht werden.

Schutz bietet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Journalisten. Die finanziellen Folgen von Personen- und Sachschäden können separat über eine Betriebshaftpflichtversicherung für Journalisten abgedeckt werden.

Die Anzahl an Fällen, in denen Journalisten in gerichtliche Auseinandersetzungen verwickelt werden, steigt. Wenn durch eine kleine Unachtsamkeit oder Fehlinformationen ein Persönlichkeitsrecht verletzt wird, kann dies den Journalisten teuer zu stehen kommen. Insbesondere „Freie" haften häufig unbegrenzt, da für Sie in der Regel kein abschließender Versicherungsschutz über einen Arbeitgeber besteht.

Nur wenige Versicherungsgesellschaften bieten eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Journalisten an. Aber selbst unter den wenigen Anbietern gibt es deutliche Preis- und Leistungsunterschiede. Versicherungsmakler Karsten Werksnies: "Es gibt ein paar wichtige Bedingungskriterien, die der Vertrag erfüllen sollte, damit es im Schadenfall keine Probleme gibt. Dazu zählt zum Beispiel, dass Veröffentlichungen im Internet generell mitversichert sind. Ein wichtiges Kriterium ist natürlich auch der Preis, denn hier gibt es Unterschiede von rund 100% bei nahezu identischen Leistungen."

Weitere Informationen zum Versicherungsschutz für Journalisten sind auf der Internetseite www.journalisten.young-insurance.de zu finden.
 
 
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