
Mehr Sicherheiten für Kunden: Versicherungsvermittler sind verpflichtet zur grundlegenden Information, Beratung und Dokumentation. Das regelt die Versicherungsvermittlerverordnung, die Ende Mai in Kraft trat. Danach haben Vermittler den Inhalt der Beratung zu dokumentieren, zum Beispiel wichtige Vereinbarungen und Empfehlungen. Der Berater muss das Papier unterschreiben und dem Kunden aushändigen.
Sollte der Kunde später das Gefühl haben, er sei falsch beraten worden, hilft die Dokumentation dem Gericht oder Ombudsmann, den Fall zu klären. Die neue Richtlinie sieht zudem vor, dass Vermittler bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So müssen sie beispielsweise ihre berufliche Qualifikation nachweisen sowie eine Berufshaftpflichtversicherung haben. Darauf weist der Verband öffentlicher Versicherer hin, im Internet erreichbar unter www.voev.de