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Bekämpfung des Terrorismus

Autor: Toma | Erstellt am: 22.08.2010 | Gelesen: 1146
Kategorie: Politik - Gesellschaft & Soziales | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - In diesem Beitrag geht es darum zu untersuchen, in wieweit die Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus geeignet bzw. legitim sind.

Die bekannte Bandbreite an Bekämpfungsmaßnahmen lassen sich laut Andreas Bock in operative und strukturelle Terrorismusbekämpfung unterteilen. Trotz all dieser Möglichkeiten der Bekämpfung terroristischer Organisationen und Netzwerke, muss jedoch klargestellt werden, dass diese Instrumentarien die Terrorismusnetzwerke zwar schwächen können, nicht aber deren grundsätzliche Existenz bedroht. Um die Unterstützung des transnationalen Terrorismus zu verringern, müssen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit für die Schaffung und Erhaltung der Menschenrechte, einheitliche Ziele und Definitionen gefunden werden...

Die Anschläge gegen Christen in den islamischen Ländern und der Zuwachs der Gefahren islamistischer Terroristen in der Welt, geben immer mehr zu denken, wie der islamische Terrorismus am effektivsten bekämpft werden kann. Die uns bekannte Bandbreite an Maßnahmen, die für die Bekämpfung von islamistischem Terrorismus zur Verfügung stehen, lassen sich laut Bock (1) in operative und strukturelle Terrorismusbekämpfung unterteilen. In diesem Beitrag geht es darum zu untersuchen, in wieweit diese geeignet bzw. legitim sind.

„Tatsache ist doch, dass gegen das illegitime Phänomen des Terrorismus gerichtete Handlungen unter ethischen Gesichtspunkten zwingend legitim sein müssen"(2). Nun stellt sich bei dem Thema zwangsläufig auch die Folgefrage, wer soll bzw. darf den islamistischen Terrorismus bekämpfen und mit welchen Mitteln? Auch wenn der Kampf gegen den transnationalen islamistischen Terrorismus an sich gerecht ist, so darf dazu nicht jedes Mittel recht sein, auch wenn dabei das Ziel darin zu sehen ist, den Frieden zu sichern bzw. die Sicherheit des jeweiligen Landes zu gewährleisten.

Mit operativer Terrorismusbekämpfung wird laut Schneckener angestrebt „gegen bestehende und manifeste terroristische Strukturen vorzugehen, einzelne Personen festzunehmen, bzw. auszuschalten, sowie die Planung und Durchführung von Anschlägen zu verhindern"(3).

Die operative Terrorismusbekämpfung soll der Vereitlung von Anschlägen dienen und das repressive Vorgehen gegen bestehende, als auch manifeste terroristische Strukturen, oder zumindest eine Ausbreitung terroristischer Netzwerke einzudämmen, indem den Extremisten der sozioökonomische, ideologische und politische Resonanzboden entzogen wird. Somit wird die Zahl der Sympathisanten und Unterstützer zumindest eingedämmt. Nach dem Anti-Terror-Paket 2, sollen „ (...) Vereine, deren Mitglieder oder Leiter überwiegend Ausländer aus Staaten außerhalb der Europäischen Union sind (Ausländervereine), sollen künftig verboten werden können (§ 14 Vereinsgesetz neu), wenn ihr Zwecke oder ihre Tätigkeit

  • die politische Willensbildung in Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet
  • das friedliche Zusammenleben von verschiedenen Ausländergruppen in Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet (...) "

Um dem islamistischen Extremismus den Nährboden zu entziehen, sind unzählige Möglichkeiten denkbar. Ein wichtiger Faktor ist die schnelle Informationsgewinnung. Dazu ist es jedoch notwendig, in den meisten Staaten „ (...) die Kooperation der unterschiedlichen Dienste im Innern zu verbessern."(4), was jedoch wie in dem Fall des versuchten Anschlags eines Islamisten auf das amerikanische Flugzeug am ersten Weihnachtstag im Jahre 2009 jämmerlich scheiterte! In Deutschland soll der Informationsaustausch bei der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus durch die Einrichtung des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) (5) in Berlin gewährt werden. Doch hierfür ist eine Zusammenarbeit der Geheimdienste der betroffenen Staaten unvermeidlich.

Nach Informationen des Bundesinnenministeriums verbietet das Anti-Terror-Paket, z.B. die freie Religionsausübung, sofern diese nur als Deckmantel extremistischer Ziele dient und die Basis für eine Verfolgung auch ins Ausland bietet. Islamistischen Fundamentalisten sollte es nach dem Anti-Terror-Paket 1 nicht mehr möglich sein, unter dem Deckmantel der Religionsgemeinschaft Terroranschläge zu planen, oder zu Straftaten aufzurufen. Ausdrücklich zu betonen ist, dass diese Änderung keinen grundsätzlichen Eingriff in die Religionsfreiheit bedeutet. Es geht lediglich darum, zu verhindern, dass extremistische Gruppierungen unter angeblich religiöser Zielsetzung ihre verfassungswidrigen Ziele weiterhin ungestört verfolgen können. Die Kompetenzen des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Militärischen Abschirmdienstes (MAD), des Bundeskriminalamtes und des Bundesnachrichtendienstes (BND) wurden damit auch ausgeweitet. Ebenso wurde durch die Schaffung des §13 GG die Möglichkeit geschaffen, bei akuter Gefahr die sonst geltenden Rechte der persönlichen Freiheit gravierend zu beschneiden, um Attentate zu verhindern. Um solche Dinge umsetzen zu können, wurden die Befugnisse für die Sicherheitsbehörden, wie Polizei, Justiz und Nachrichtendienste in einigen Bereichen erweitert (6). Ebenso gelten militärische Interventionen im In- und Ausland, (wie derzeit auch in Afghanistan) als bewährte Mittel, um den Terrorismus nach Außen Einhalt zu gebieten. Doch nach im Inneren dieser Länder wie im Irak und Afghanistan ist so eskaliert (ist es so eskaliert geht nicht), dass wir heute vor dem Scheitern der Friedens- und Demokratieherstellung in diesen Ländern stehen. Doch im Innern dieser Länder, wie z.B. im Irak und in Afghanistan eskalierten die Ausschreitungen so sehr, dass wir …

Trotz all dieser Möglichkeiten der Bekämpfung terroristischer Organisationen und Netzwerke, muss jedoch klargestellt werden, dass diese Instrumentarien die Terrorismusnetzwerke zwar schwächen können, nicht aber deren grundsätzliche Existenz bedroht. Da die Tötung von Bin Laden, Nasrallah oder sonstiger Führer terroristischer bzw. islamitisch-extremistischer Organisationen von den Fundamentalisten und den jeweiligen Organisationen in ihrer Basis als ehrenhafter Märtyrertod angesehen wird und deshalb eine moralische Stärke bietet, deshalb gilt die strukturelle Bekämpfung dieses Phänomens meines Erachtens als effektiv.

Die strukturelle Terrorismusbekämpfung orientiert sich nicht an den einzelnen Terroristen selbst, sondern daran, die Entstehungs- bzw. Existenzbedingungen der begünstigenden Faktoren des Terrorismus in deren Umgebung zu bekämpfen.

Es geht hierbei darum, die Ursachen zu bekämpfen und existierende Terrorgruppen zu zersplittern, indem mit einer langfristig ausgerichteten Strategie versucht wird, das Problem vom Ursprung anzugehen, um dem Extremismus den Nährboden zu entziehen. Eines der elementarsten Ziele der strukturellen Terrorismusbekämpfung ist es, die Zahl der Sympathisanten, Finanziers , Rekruten und potentiellen Attentäter durch gezielte und gegebenenfalls langfristige Maßnahmen zu minimieren, als auch deren soziales Milieu aktiv zu zerschlagen, bzw. fundamental zu verändern.

Dies wird unter anderem durch gezielte polizeiliche und geheimdienstliche Ermittlungen erreicht, die Terrornetzwerke, wie auch deren Finanzkanäle aufspürt, zersprengt und deren Unterstützer ausschaltet. Ebenso muss die internationale Beteiligung an der Schaffung gerechter Konfliktlösungen, als Teil der strukturellen Terrorbekämpfung gesehen werden.

Doch damit die Krisenregionen in der Welt, sowie soziale Brennpunkte und Ghettos im Westen auf Dauer stabilisiert werden, müssen die Menschen von einer freien, demokratischen Gesellschaft und von liberalen Grundwerten überzeugt werden, was nur durch langfristige soziale Projekte möglich ist. Dies muss sich auf zivilgesellschaftlicher, psychologischer und geistiger Ebene ausweiten, in dem Programme, Initiativen und gutdurchdachte langfristig wirkende Projekte gegen den Islamismus und die Bekämpfung seines geistigen Gehalts geplant und umgesetzt werden.

Um die Unterstützung des transnationalen Terrorismus zu verringern, müssen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit für die Schaffung und Erhaltung der Menschenrechte, einheitliche Ziele und Definitionen gefunden werden. Dies wird natürlich durch deutliche Unterschiede in der Rechtspraxis, selbst in der EU sehr erschwert. Umso wichtiger ist es, in Konflikten zu vermitteln, sich ungeachtet von Landegrenzen für die Umsetzung von Menschenrechten einzutreten und sowohl den interkulturellen, als auch interreligiösen Dialog zu fördern.

Raif Toma

Fußnoten:
1) Andreas Bock, Terrorismus, UTB FÜR WISSENSCHAFT (Stuttgart) 2009,
ISBN 978-3-8252-3042-5.
2) Ulrich Schneckener, Transnationaler Terrorismus, Edition Suhrkamp, Frankfurt, 2006, ISBN 3-518-12374-2
3) Vgl. Transnationaler Terrorismus ff. S. 198
4) Vgl. Transnationaler Terrorismus ff. S. 200
5) In dem seit 14. Dezember 2004 Beamte aus dem Bundeskriminalamt, Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Zollkriminalamt und Militärischem Abschirmdienst, sowie Vertreter der Landeskriminalämter, der Bundespolizei und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihre Erkenntnisse und ihr Fachwissen austauschen.
6) BKA-Gesetz zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten

 
 
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