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Beihilfe in der privaten Krankenversicherung

Autor: unisterpr | Erstellt am: 09.10.2009 | Gelesen: 851
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Vorteile für Beamte, Richter und Co.

Die gesetzliche Beihilfe für Beamte, Richter und Angestellte im öffentlichen Dienst deckt 50 bis 80 Prozent der Krankheitskosten ab. Um die vollen 100 Prozent erstattet zu bekommen, ist es für diese Berufszweige ratsam, eine private Krankenversicherung abzuschließen, die diese Beihilfe entsprechend erhöht. Das Internetportal private-krankenversicherung.de berät seine Nutzer daher aktuell rund um das Thema Beihilfe.

Beihilfe wird Bundes- und Landesbeamten gezahlt. Gesetzliche Krankenkassen bieten keine speziellen Lösungen zur Aufstockung der Erstattungssätze an. Ohne eine private Beihilfekrankenversicherung müsste der Versicherungsnehmer die nicht von der Beihilfe abgedeckten Kosten im Krankheitsfall selbst tragen. Die privaten Versicherer haben speziell auf die Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder zugeschnittene Tarife. Bei einer Erkrankung des Versicherungsnehmers übernehmen diese in den meisten Fällen vollständig die entstehenden Restkosten, die nicht von der Beihilfe erstattet werden.

Für die Patienten bedeutet dies vor allem eine Befreiung von zusätzlichen finanziellen Belastungen im Krankheitsfall. Ein weiterer Vorteil ist, dass sich die einzelnen Tarife der Beihilfe nicht nach dem Einkommen des Versicherten richten sondern sich den individuellen Bedürfnissen des einzelnen anpassen. So werden auch Mitversicherte wie Kinder oder Ehepartner berücksichtigt. Weitere Informationen: www.private-krankenversicherung.de/pkv-ratgeber/beihilfesaetze/

Kontakt:
Lisa Neumann
Unister Media GmbH
Barfußgässchen 12
04109 Leipzig

Tel: +49/341/49288-240
Fax: +49/341/49288-59
lisa.neumann@unister-media.de
 
 
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