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Bei Ausbildung Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Autor: finads | Erstellt am: 15.09.2009 | Gelesen: 1354
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Die Lehre hat begonnen, aber braucht man bereits Schutz?

Tausende Jugendliche haben nun schon die ersten zwei Wochen ihrer Ausbildung hinter sich. Zum Ausbildungsstart liest und hört man überall von der Berufsunfähigkeitsversicherung für Azubis. Was ist dran an der Behauptung, man bräuchte die Versicherung jetzt schon?

Berufsunfähig kann man in jedem Alter werden. Das Risiko, seinen Beruf nicht weiter ausüben zu können, besteht immer. Eine im Juli veröffentlichte Studie der Zeitschrift Focus fand heraus, dass 43 % der heutigen männlichen Berufsanfänger im Laufe ihres Erwerbslebens berufsunfähig werden. Das ist knapp jeder Zweite. Frauen werden zu 38 % ihren Beruf nicht mehr ausüben können.

Der Grund für die auffordernden Meldungen zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in den letzten Wochen, liegt einerseits in diesem hohen Risiko, andererseits aber auch in der fehlenden gesetzlichen Absicherung für Azubis. Wer während seiner Lehre plötzlich berufsunfähig wird, erhält meist gar nichts von Vater Staat.

Da es schlimm genug ist, einen schweren Schicksalsschlag erlitten zu haben, der zur Berufsunfähigkeit geführt hat, sollten einem jungen Menschen nicht auch noch in finanzieller Hinsicht Steine in den Weg gelegt werden. Die Berufsunfähigkeitsrente kann helfen, sich nach dem traurigen Ereignis wieder aufzurappeln und noch einmal neu anzufangen.

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, sollte sich gut informieren sowie Vertragsbedingungen und Beiträge vergleichen. Einige Versicherer bieten nämlich nur einen Erwerbsunfähigkeitsschutz während der Ausbildung. Dann erhielte nur derjenige eine Rente, der auch in keinen anderen Beruf mehr arbeiten kann. Wichtig ist der Einschluss einer Nachversicherungsgarantie. Damit kann die Rente der beruflichen und privaten Entwicklung angepasst werden, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung fällig wird.

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