Behindertenausweis
Menschen mit Behinderung haben es im Alltag schwer genug um Ihnen das Leben etwas zu erleichtern können gehandicapte Personen verschiedene Nachteilsausgleiche beanspruchen. Nötig für die Leistungen sind ein eigetragener GdB (Grad der Behinderung).
Behindertenausweis
Menschen mit Handicap in Deutschland haben das Recht einen Behindertenausweis zu beantragen. Der Behindertenausweis ermöglicht es Menschen mit Handicap kostenlos öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen oder sich von der KFZ Steuer zu befreien insofern die Person ein KFZ besitzt.
Desweitern bringt der Behindertenausweis noch einige Nachteilsausgleiche um gehandicapte Personen ins Arbeitsleben und Gesellschafts- Leben zu integrieren.
Menschen mit Handicap, Behinderung die einen Behindertenausweis beantragen möchten benötigen vom Arzt einen festgelegten (GdB) Grad der Behinderung.
Der (GdB) Grad der Behinderung wird vom Arzt festgelegt und in 10er Schritten von 20 – 100 unterteilt. Die Masseinheit wird nicht wie oft vermutet in Prozentangabe darstellt.
Gdb – 20 Niedrigster GdB
Gdb – 30
Gdb – 40
Gdb – 50 Grad der Behinderung von 50 = Schwerbehinderung
Gdb – 60
Gdb – 70
Gdb – 80
Gdb – 90
Gdb – 100 Höchster GdB
Ab einem Grad der Behinderung von 50 gilt die Person als Schwerbehindert und kann somit Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.
Weitere Infos zum Thema Grad der Behinderung erhalten Sie bei den zuständigen Ämtern ihrer Stadt.
Der Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung, Handicap soll die Integration ins in das Arbeitsleben sowie in die Gesellschaft erleichtern.
Mehr Informationen zum Thema Behindertenausweis, Grad der Behinderung und Nachteilsausgleiche finden Sie auf:
www.behindertenausweis24.deEnrico Geduhn