Artikel-Recherche: Titel Beschreibung   Erweiterte Suche

Behandlung wie ein Privatpatient

Autor: unisterpr | Erstellt am: 27.05.2010 | Gelesen: 684
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: Unbewertet
PDF Erstellen PDF Erstellen | Drucken Drucken | An Freund Senden Versenden

(Online-Artikel.de) - Das Kostenerstattungsprinzip

Nie wieder stundenlanges Ausharren im Wartezimmer. Viele gesetzlich versicherte Kassenpatienten träumen von der bevorzugten Behandlung als Privatpatient. Dabei ist es eigentlich gar nicht so schwierig, diesen Wunsch in die Tat umzusetzen. Ein Kunde der gesetzlichen Krankenversicherung muss sich bei der Handhabung der Arztrechnung lediglich für das Kostenerstattungsprinzip entscheiden. Das Versicherungsportal private-krankenversicherung.de informiert, welche Vor- und Nachteile diese Art der Rechnungsbegleichung hat.

Beim Kostenerstattungsprinzip wird dem Patienten die Arztrechnung persönlich ausgestellt. Anschließend kann er sich, wie bereits der Name verrät, die anfallenden Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Enthält die Rechnung jedoch Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt werden, muss er diese zusätzlichen Kosten selbst tragen, die dann in den meisten Fällen 60 bis 70 Prozent des Gesamtbetrages umfassen. Für Abhilfe kann hierbei eine private ambulante Zusatzversicherung sorgen, die den Mehrbetrag übernimmt. Allerdings sind diese Zusatzpolicen häufig recht teuer und setzen eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung voraus.

Bei einem Eintrittsalter von 33 Jahren, beispielsweise, zahlt der Kunde in den unterschiedlichen Tarifen zwischen 70 und 165 Euro monatlich. Ein Vergleich der Tarife zeigt außerdem, dass sich die erstattungsfähigen Leistungen je nach Gesellschaft und gewählter Zusatzversicherung stark unterscheiden können. Grundsätzlich decken die Policen ärztliche Behandlungen, Heilmittel und Vorsorgeuntersuchungen ab. Hochwertigere Tarife bieten jedoch häufig ebenso Kostenerstattung für psychotherapeutische und naturheilpraktische Behandlungen an. Kunden sollten sich daher bereits vor dem Abschluss der Zusatzversicherung gut über den Leistungsumfang der jeweiligen Police informieren und gegebenenfalls Angebote für eine persönliche Beratung in Anspruch nehmen. Weitere Informationen: news.private-krankenversicherung.de/../kostenerstattungsprinzip..

Lisa Neumann
Unister Media GmbH
 
 
Geno Sponsoring
Social Bookmark

Artikel Bewerten:  Schlecht Artikel ist Schlecht 1 2 3 4 5 Artikel ist Sehr Gut Sehr Gut  
Zuletzt gelesene Artikel in der Kategorie Geld - Versicherung & Vorsorge:
Dienstunfähigkeitsabsicherung von Beamten
Richtig planen für die Rente
Krankenzusatzversicherungen für Kinder
Pflegezusatzversicherung - heute schon an morgen denken
Die passende Krankenversicherung für Studenten
Sinn und Zweck einer Rechtsschutzversicherung
Wer kann sich wann wie bei der PKV versichern?
Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte

comment Kommentare von Besucher !

Noch kein Kommentar zu Artikel “Behandlung wie ein Privatpatient”







Top | rss   
Designed by A2D Webdesign Agentur | Media-Netzwerk: MyPress World | MyPress DE | MyPress CH | MyPress AT | Online Article
OA-Services: Online PR-Blog | Webreporter | Know-How | Jobs & Stellenanzeigen | Presseportal | News | Branchenbuch

Copyright 2008 © Art2Digital InterMedia Solutions | ICRAchecked | Creative Commons License.