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Bedarfsorientierte Mindestsicherung kein taugliches Mittel zur Armutsbekämpfung

Autor: socius | Erstellt am: 18.03.2010 | Gelesen: 1011
Kategorie: Politik - Gesellschaft & Soziales | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Am 16.3.2010 wurde im Ministerrat die heftig umstittene Bedarfsorientierte Mindestsicherung beschlossen.

Ziel der bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) ist es, einerseits die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Systeme der Sozialhilfe zu vereinheitlichen, eine einheitliche Krankenversicherung (E-Card) für Bedürftige zu installieren und Menschen in Notlagen mit einem Grundeinkommen abzusichern.

Die Höhe der bedarfsorientierte Mindestsicherung soll zum Bestreiten des notwendigen Lebensunterhalt, wie Nahrung, Bekleidung, Miete, Heizung, Strom, etc. ausreichen. Ob die Bedarfsorientierte Mindestsicherung dies erfüllt, ist umstritten.

Die Höhe der Mindestsicherung orientiert sich an der Ausgleichszulage und beträgt abzüglich der Krankenversicherungsbeiträge derzeit 744 Euro netto monatlich für Einzelpersonen und 1.116 Euro für Paare. Die Auszahlung erfolgt zwölf mal jährlich.

Dem gegenüber stehen die nüchternen Zahlen der Entwicklung der Armut in Österreich, nach dem aktuellen Armutsbericht. Während mehr als 1 Million Österreicher aufgrund Ihres Einkommens als armutsgefährdet gelten, leben fast 400.000 Menschen unterhalb der Armutsschwelle. Diese gelten als manifest arm. 25 % davon sind Kinder und Jugendliche.

Die Höhe der Bedarfsorientierten Mindestsicherung liegt deutlich (- 20 %) unterhalb der Armutsschwelle und ist noch dazu (18 Euro pro Tag) ein Höchstwert, den kaum jemand tatsächlich erhalten wird. Außerdem nimmt der Staat die Bezieher streng in die Pflicht. Für das Inkrafttreten der Bedarfsorientierten Mindestsicherung ist noch die Zustimmung der Bundesländer nötig.

Der Selbsthilfeverein SOCIUS begrüßt zielführende gesetzliche Aktivitäten, die zur Verringerung der Armut, der Armutsbekämpfung und der sozialen Ausgrenzung in Österreich führen. Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung stellt nach Ansicht des Vereins dafür kein taugliches Mittel dar.

Der Verein SOCIUS bedauert zutiefst, dass die Verantwortlichen in der Bundesregierung und bei den zuständigen Stellen die vorhandenen Chancen, der Armut und der sozialen Ausgrenzung in Österreich durch eine wirkungsvolle Maßnahme aktiv entgegen zu wirken, nicht genutzt hat. Offenbar sind Sanierungsfälle in der Finanzwirtschaft den Verantwortlichen wichtiger als mehr als 400.000 betroffene Menschen (davon 25 % Kinder und Jugendliche) in Österreich.

Informationen zum Selbsthilfeverein Socius: www.socius.at
Informationen zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung: www.socius.at/mindestsicherung.php
 
 
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