Wer einen
Beamtenkredit aufnimmt, der ist höchstwahrscheinlich entweder Beamter, Angestellter im öffentlichen Dienst oder Akademiker. Für diese Berufsgruppen ist der Beamtenkredit nämlich gedacht. Da er sehr günstige Konditionen mit sich bringt, wie zum Beispiel seine lange Laufzeit und den niedrigen Zinssatz, benötigt das betreffende Kreditinstitut im Umkehrschluss aber auch mehr Sicherheiten vom Kreditnehmer als bei anderen normalen Krediten. Wer also einen unkündbaren Arbeitsplatz vorweisen kann oder eine schon seit längerer Zeit bestehende Festanstellung, der hat Anspruch auf einen Beamtenkredit und kann von dessen günstigen Konditionen profitieren. Der Beamtenkredit ist also nicht wie der Name zunächst vermuten lässt, nur auf Beamte zugeschnitten.
Wer einen Beamtenkredit beantragt hat, der erhält damit gleich zwei Finanzprodukte auf einen Schlag. Zum Einen erhält man das gewünschte Darlehen und zum Anderen schließt man gleichzeitig auch eine Kapital Lebensversicherung ab. Diese Kombination führt zu der besonderen Art der Tilgung beim Beamtenkredit. Im Gegensatz zu normalen Krediten zahlt der Kreditnehmer nämlich nicht monatlich eine Rate an das Kreditinstitut, sondern leistet stattdessen seinen monatlichen Beitrag an die Lebensversicherung. Für den Kreditnehmer hat das den Vorteil, dass er zusätzlich zu dem Beamtenkredit auch noch eine finanzielle Absicherung für sich und seine Familie durch die Lebensversicherung hat.
Wenn schließlich die gesamte Laufzeit des Beamtenkredit abgelaufen ist, wird das Darlehen mit der Versicherungssumme einmalig getilgt. Aus diesem Grund fallen während der Laufzeit keine Tilgungen an. Natürlich steht es dem Kreditnehmer für gewöhnlich frei, dennoch hin und wieder Sondertilgungen vor zu nehmen, so dass er am Ende mehr von der fälligen Summe aus der Lebensversicherung übrig hat. Im Todesfall des Kreditnehmers müssen die Familienangehörigen dank der Lebensversicherung keine Sorgen haben, was die Ratenzahlungen betrifft. So sind sie immer abgesichert und die Bank hat die Gewissheit, dass der Beamtenkredit in jedem Fall abbezahlt werden kann, auch wenn tatsächlich der schlimmste anzunehmende Fall eintreten sollte.