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BAV-Herausforderungen und Vertriebschancen 2010

Autor: febsConsulting | Erstellt am: 01.12.2009 | Gelesen: 1337
Kategorie: Handel - Business & Wirtschaft | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Pressemeldung der febs Consulting, 01.12.2009

Auch das Jahr 2010 bringt für Produktanbieter, Vertriebe und Arbeitgeber wieder zahlreiche Herausforderungen, die es zu meistern gibt. „Der neue Versorgungsausgleich in der betrieblichen Altersversorgung wird alle Marktteilnehmer in den ersten Monaten intensiv beschäftigen" befürchtet Andreas Buttler, Gesellschafter-Geschäftsführer der febs Consulting GmbH. Denn mittlerweile treffen die ersten Anfragen der Gerichte bei den Arbeit­gebern ein und zwingen die Versorgungsträger konkrete Teilungsvor­schläge zu unterbreiten. „Viele bAV-Anbieter werden dann merken, dass Ihre Teilungsordnungen zu theoretisch sind und für die praktische Umset­zung noch einiges an Arbeit zu leisten ist", weiß Buttler aus eigener Erfah­rung. So sei allein schon das richtige Ausfüllen der vom Gericht versandten Auskunftsbögen nicht ganz einfach. Je nachdem wie der Bogen ausgefüllt wird, legt das Gericht den Ausgleichswert als Kapitalbetrag oder als monat­liche Rente fest. Letztere ist aber in der Praxis vom Anbieter nicht um­setzbar, wenn das Verfahren zu lange dauert und die Rente z. B. einige Jahre rückwirkend zum Ehezeitende gewährt werden soll.

Auch hinsichtlich der Teilungskosten wird es noch einige Zeit spannend bleiben. Denn der deutsche Familiengerichtstag ist schon im September 2009 zum Ergebnis gekommen, dass die Teilungskosten in der Regel auf maximal 200 € zu begrenzen sind. Ein Wert, der aus Sicht der Produktan­bieter viel zu niedrig ist. Es ist also zu befürchten, dass die ersten Fälle mehrmals hin- und hergereicht werden müssen.

Positive Vertriebsaspekte erhofft sich der Markt von der Umsetzung des BilMoG. Endlich können Unternehmer nicht mehr die Augen vor Ihren Fi­nanzierungslücken verschließen und müssen tätig werden. Der Pensions­fonds könnte zum Gewinner der Reform werden, denn anders als bei der Saldierung der Rückstellungen mit dem Planvermögen kann die Differenz zwischen steuerlicher und handelsrechtlicher Rückstellungen bei einer Auslagerung auf den Pensionsfonds als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden.

Einen zusätzlichen Schub dürfte der Pensionsfonds aufgrund der dramati­schen Steigerung der PSVaG-Beiträge bekommen. Schließlich lassen sich durch eine Auslagerung 80 % der PSVaG-Beiträge sparen.

Auch die aktuelle Rechtsprechung zur bAV eröffnet die eine oder andere Vertriebschance. So z. B. die BAG-Entscheidung vom 21.04.2009, die Un­ternehmen auch bei Fremd-Geschäftsführern gewisse Abweichungen vom Betriebsrentengesetz erlaubt. Allerdings ist dieses Urteil eher eine Aus­nahme. Denn traditionell machen BAG-und BFH-Entscheidungen die bAV eher komplizierter und schränken die Gestaltungsmöglichkeiten ein.

Einen vollständigen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zur bAV, über aktuelle Marktchancen und gesetzliche Entwicklungen bietet die febs-Akademie auch Anfang kommenden Jahres wieder mit Ihrer Seminarreihe

„Aktuelle Herausforderungen für Produktanbieter und Berater 2010".

Die ersten Seminartermine sind am 19.01.2010 und 25.02.2010. Detaillierte Infos finden Interessierte unter www.febs-consulting.de/seminare. Die Anmeldung ist formlos per E-Mail ina.jensen@febs-consulting.de mög­lich.

Ansprechpartner:
febs Consulting GmbH
Andreas Buttler
Am Hochacker 3
85630 Grasbrunn/München

Tel. 089/890 42 86-10
Mail: andreas.buttler@febs-consulting.de
Web: www.febs-consulting.de
 
 
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