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Bauvoraussetzungen und Mietbestimmungen

Autor: unisterpr | Erstellt am: 20.04.2010 | Gelesen: 561
Kategorie: Haus - Garten & Heimwerk | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Mediterranes Wohngefühl mit einer Loggia

Die Vorstellung einer Loggia ist bei den meisten Menschen untrennbar mit Italien verbunden. Das mag an dem Begriff liegen, der dem Italienischen entnommen ist und mit Loge übersetzt wird. Vor allem aber bildete die Loggia ein Stilmittel der italienischen Renaissance und wurde in vielen repräsentativen Bauwerken eingesetzt. Oftmals wird sie mit dem in Deutschland üblicheren Balkons oder Wintergärten verwechselt. Das Immobilienportal myimmo.de klärt über die Unterschiede auf und berichtet, was beim Bau einer Loggia beachtet werden muss.

Eine Loggia bezeichnet ein architektonisches Bauelement und bedeutet, dass ein bestimmter Teil der Immobilie offen ist und über eine Überdachung verfügt. Im Gegensatz zum Balkon ragt eine Loggia nicht aus der Gebäudelinie hervor. Häufig gelten auch kleine Freisitze einer Wohnung als Loggia.

In den vergangenen Jahrhunderten wurden vor allem Hotels oder Krankenhäuser mit Loggien geschmückt. Es war zudem üblich, dass die Loggia zur Haustür führte, weswegen sie Laube oder Laubengang genannt wurde. Heute werden immer mehr Wohnungen mit dem ansehnlichen Bauelement versehen. Dabei kann die Loggia nicht nur in den höheren Stockwerken, sondern auch im Erdgeschoss eingesetzt werden. Verfügt sie in der Parterre über eine gewisse Größe und mehrere Säulen, wird sie als Säulenhalle bezeichnet.

Die Fläche der Loggia ist in der Gesamtwohnfläche inbegriffen und wird nach geltendem Mietrecht behandelt. Nicht selten entsteht sie aus reinem Zufall. Wer den Bau einer Loggia ins Auge fasst, braucht keine architektonischen Schwierigkeiten und aufwendige Planungen zu erwarten. Schließlich wird lediglich ein Teil der Außenwand ausgelassen. Weitere Informationen: news.myimmo.de/loggia/5186.html

Lisa Neumann
Unister GmbH
 
 
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