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Bauträgervertragsgesetz: Mehr Schutz für Konsumenten!

Autor: laussegger | Erstellt am: 03.03.2008 | Gelesen: 1778
Kategorie: Bau - Planung & Architektur | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Eine Wohnung oder das ersehnte Haus vonm Plan gekauft! Anzahlung geleistet und nichts passiert.

BautraegergesetzZwar wurde mit dem Rohbau begonnen, seit den letzten 5 Baustellenbesuchen ist aber nichts passiert! Welcher Immobilienkäufer kennt diese Befürchtungen nicht.

Hat das alte Bauträgergesetz noch seine Lücken aufgewiesen soll das neue Bauträgergesetz 2008 den Käufer besser schützen. Natürlichen wird auch dieses nicht von Bauunternehmen denen während der Bauphase das Geld ausgeht schützen. Und auch die darauf folgenden Behördengänge, Gerichtverhandlungen sowie "endloses warten" auf Rückzahlungen werden dadurch auch nicht endfallen.

Positiv ist das dieses Problem nicht unbemerkt geblieben ist, und den teils schlechten Ruf der Branche mit zusätzlicher Sicherheit ein bißchen aus der Grauzone hebt.

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Die Projektkonzept GmbH, unter der Leitung von Ing.Erwin Jop hat Ihren Kunden mit der Marke "Wohlfühl - Wohnen" diese Ängste genommen. Ohne Anzahlung und anderen Vorleistungen des Erwerbers vertreibt diese bereits seit 5 Jahren, Eigentumswohnungen und Häuser deren Bezahlung erst bei Übergabe des fertiggestellten Projekts fällig werden.
 
 
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