Artikel-Recherche: Titel Beschreibung   Erweiterte Suche

Balkone und Terassen als Wohnfläche

Autor: unisterpr | Erstellt am: 13.11.2009 | Gelesen: 1007
Kategorie: Haus - Garten & Heimwerk | Bewertung: Unbewertet
PDF Erstellen PDF Erstellen | Drucken Drucken | An Freund Senden Versenden

(Online-Artikel.de) - Berechnungsgrundlage ist verhandelbar

Post vom Vermieter enthält nur selten gute Nachrichten. Oft handelt es sich um unerwartete Mieterhöhungen oder die Betriebskostenabrechnung. Das Immobilienportal myimmo.de zeigt, worauf Mieter beim Einzug achten sollten.

Wichtig ist, bereits bei Abschluss eines Mietvertrages auf die Details zu achten. So ist es essentiell, dass nicht nur Kalt- und Warmmiete der Wohnung separat aufgeführt sind. Die Wohnfläche und die ihr zu Grunde liegende Berechnung sollte ebenso aufgeschlüsselt sein. Schließlich liefert sie die Berechungsgrundlage für spätere Mieterhöhungen.

Ein Streitpunkt dabei sind immer wieder Balkon- und Terassenflächen. Zum einen gibt es verschiedene Berechnungsverordnungen (BV): Die alte, sogenannte BV II gilt für Wohnungen, die bis zum 31.12.2003 bezogen wurden. Nach ihr dürfen die genannten Außenflächen mit 50 Prozent angerechnet werden. Die neue Wohnflächenverordnung, die seit dem 1.1.2004 gilt, sieht hingegen vor, Balkone und Terassen nur mit 25 Prozent zu berechnen. So eindeutig dies klingt, so verwirrend sind die entsprechenden Gerichtsurteile.

Der BGH spricht zusätzlich von der sogenannten Ortsüblichkeit. Für die Berechnung mache es demnach einen Unterschied, wie die Außenflächen gelegen sind. Eröffnen sie dem Mieter den Blick auf Garten oder Park, darf sie der Vermieter in der Regel höher ansetzten. Um Missverständnissen und zusätzlichen Unannehmlichkeiten im Zuge einer Mieterhöhung vorzubeugen, ist es wichtig, von Anfang an Klarheit im Mietvertrag zu schaffen. Fehlt die entsprechende Klausel, haben Mieter das Recht auf eine Ergänzung zum Mietvertrag. Je nachdem, wann sie die Wohnung bezogen haben und ob zwischenzeitlich bauliche Veränderungen vorgenommen wurden, gilt BV II oder die neue Wohnflächenverordnung. Weitere Informationen: news.myimmo.de/wohnflaeche-im-mietvertrag-fixieren/..

Kontakt:
Lisa Neumann
Unister GmbH
Barfußgässchen 12
04109 Leipzig

Tel: +49/341/49288-240
Fax: +49/341/49288-59
lisa.neumann@unister-gmbh.de
 
 
Geno Sponsoring
Social Bookmark

Artikel Bewerten:  Schlecht Artikel ist Schlecht 1 2 3 4 5 Artikel ist Sehr Gut Sehr Gut  
Zuletzt gelesene Artikel in der Kategorie Haus - Garten & Heimwerk:
Wie sich beim Duschen kräftig Wasser einsparen lässt
Das Wohnzimmer - Einrichtungsideen und Trends
Streifenfreie Fensterscheiben - so funktioniert es
FlowerBox - Eine neue Wohndekoration erobert Deutschland
Vielfältigkeit von Kabelbinder
Tipps zur Regenwassernutzung in Haus und Garten
Kunstrasen oder Rollrasen - was ist besser für den Sport?
Wie findet man die passende Heckenpflanze?

comment Kommentare von Besucher !

Noch kein Kommentar zu Artikel “Balkone und Terassen als Wohnfläche”







Top | rss   
Designed by A2D Webdesign Agentur | Media-Netzwerk: MyPress World | MyPress DE | MyPress CH | MyPress AT | Online Article
OA-Services: Online PR-Blog | Webreporter | Know-How | Jobs & Stellenanzeigen | Presseportal | News | Branchenbuch

Copyright 2008 © Art2Digital InterMedia Solutions | ICRAchecked | Creative Commons License.