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B2B Verpackungen und das Recycling

Autor: nico123 | Erstellt am: 17.08.2009 | Gelesen: 1545
Kategorie: Handel - Business & Wirtschaft | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Bei der Verpackung von technischen Geräten wird von den Herstellern geraten die Originalverpackung so lange aufzubewahren, bis die Garantie abgelaufen ist.

Bei technischen Geräten und auch Lebensmitteln sind B2B Verpackungen ein elementarer Produktbestandteil. Während die B2B Verpackungen im Fall der technischen Geräte ein Teil der Gebrauchsanleitung sind und damit aufbewahrt werden sollten und darüber hinaus auch sehr viel Werbung aufgedruckt bekommen, nämlich in der Regel ein Abbild des Inhalts, sind die B2B Verpackungen für Lebensmittel im Bezug auf die Hygiene unersetzlich.

Dabei widmen auch dieser Art der B2B Verpackungen die Unternehmen große Aufmerksamkeit, denn schließlich sollen auch diese B2B Verpackungen verkaufsfördernd wirken und darüber hinaus auch einen sicheren Transport gewährleisten, und zwar sowohl vom Produkthersteller in den Laden und vom Laden wieder zum Endkunden. Bei der Verpackung von technischen Geräten wird von den Herstellern geraten die Originalverpackung so lange aufzubewahren, bis die Garantie abgelaufen ist. Denn für den Fall, dass eine Einsendung während der Garantiezeit nur mit der Originalverpackung akzeptiert wird. Dies gewährleistet den sichersten Schutz von Transportschäden und zudem auch als Nachweis dass es sich um Originalware handelt.

Der Weg zum Recycling obliegt dabei dem Endverbraucher, wobei viele Verpackungen auch wieder verwendet von den Endverbrauchern. Früher oder später landet eine Verpackung beim Recycling. In Deutschland gibt es im Rahmen des Recycling mehrere Systeme. Dies führt immer wieder zu Verwirrungen innerhalb der Verbraucherschaft. So manche Flasche, auf der Pfand steht landet aus diesem Grund im Recycling System. In Deutschland gibt es zwei große Recycling Systeme, und zwar den „Grünen Punkt" und das RESY-Symbol. Alle andere Verpackungen, die nicht mit diesen Symbolen gekennzeichnet sind, müssen gemäß der Verpackungsverordnung (VerpackV) von den Händlern zurückgenommen werden. Für die

Wiederverwendung oder das Recycling obliegt dann den Händlern, an die die Verpackungen zurückgegeben wurden.
 
 
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