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Auswirkungen von Teilzeit auf Höhe der Betriebsrente

Autor: febsConsulting | Erstellt am: 09.03.2010 | Gelesen: 639
Kategorie: News & Pressetexte | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Pressemeldung der febs Consulting GmbH, 09.03.2010

Am 03.06.2009 hatte das LAG Düsseldorf über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Arbeitnehmer nach Beendigung der Altersteilzeit in Rente gegangen war. Das berichtet das Beratungsunternehmen febs Consulting GmbH in seinem neuesten Newsletter (www.febs-consulting.de/aktuelles). Laut Versorgungsordnung orientierte sich die Höhe seiner Betriebsrente am Durchschnittsgehalt der letzten 5 Jahre vor Rentenbeginn. Der Arbeitgeber wandte „stur" diese Regelung an und berechnete die Betriebsrente somit auf Basis eines Gehaltes von 70 % des Vollzeitgehaltes. Dagegen wehrte sich der Arbeitnehmer und bekam Recht.

Das LAG verlangte vom Arbeitgeber, die Betriebsrente auf Basis des Vollzeitgehaltes zu berechnen und den sich ergebenden Anspruch mit dem durchschnittlichen Beschäftigungsgrad über die gesamte Beschäftigungsdauer zu multiplizieren.

„Dieses Urteil ist nicht nur für Fälle von Altersteilzeit von Bedeutung, sondern für alle Arbeitsverhältnisse, bei denen im Laufe des Arbeitslebens zeitweise nicht in Vollzeit gearbeitet wurde", betont Andreas Buttler, Geschäftsführer der febs Consulting GmbH und verweist auf das febs-Seminar „Aktuelle Herausforderungen 2010 in der bAV für Produktanbieter und Berater" am 24.03.2010, in dem dieses Thema neben der aktuellen Rechtsprechung ausführlich besprochen wird. Infos und Anmeldung unter www.febs-consulting.de/seminare.

Ihr Ansprechpartner
febs Consulting GmbH
Andreas Buttler
Geschäftsführer

Am Hochacker 3
85630 Grasbrunn/München
Tel. 089/890 42 86-10
www.febs-consulting.de
andreas.buttler@febs-consulting.de

Als unabhängige Sachverständige beraten wir Arbeitgeber in allen Fragen rund um betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten. Wir analysieren und sanieren bestehende Versorgungswerke, erstellen versicherungsmathematische Bilanzgutachten und unterstützen Arbeitgeber bei der Umsetzung des neuen Versorgungsausgleichs.

 
 
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