Existenzgründungsberater
Auswahlkriterien für Existenzgründungsberater durch Existenzgründer
Die 6 wichtigsten Auwahlkriterien für Existenzgründungsberater
Existenzgründungsberater – Auswahlkriterien für Berater:
Existenzgründer haben heute die Wahl zwischen einer Vielzahl an Existenzgründungsberatern. Welche Kriterien für den Existenzgründer, bei der Wahl des Existenzgründungsberater entscheidend sind, zeigen wir Ihnen angelehnt an unsere praktischen Erfahrung als Gründungsberater, hier auf.
Kostenloses Infoerstgespräch für Existenzgründer
Der Existenzgründungsberater vereinbart mit Ihnen ein kostenloses Infoerstgespräch. Sie haben dabei die Gelegenheit den Existenzgründungsberater kennen zu lernen und Ihr Gesamtkonzept im Ansatz vorzustellen.
Existenzgründerberater Akkreditierung
Der Existenzgründungsberater hat eine aktuell gültige Akkreditierung – je nach Nutzung eines staatlichen Beratungszuschusses – z.B. bei der Beraterbörse der Kfw Mittelstandsbank, der LGH (Nordrheinwestfalen), NBank (Niedersachsen).
Beratungsvertrag
Der Beratungsvertrag enthält die Ziele, Meilensteine, Gesamt- und Teilziele, Beratungskosten, Themenschwerpunkte der Beratung und eine Kündigungsoption.
Existenzgründerberater Kosten
Die Kosten für die Beratung sind immer abhängig von der Mitarbeit des Existenzgründers. Je nach Unternehmenskonzept und Gründungsaufwand können Kosten zwischen 0 und 8.000 € entstehen – diese Angaben beinhalten die Nutzung von staatlichen Zuschüssen für Existenzgründungsberatungen wie z.B. dem Gründercoaching Deutschland.
Existenzgründerberater Entfernung
Für die Masse der Existenzgründer ist eine Existenzgründungsberatung die vor Ort stattfindet die beste Lösung. Die Nutzung von staatlichen Zuschüssen für Existenzgründungsberatungen ist zumeist an eine Existenzgründungsberatung vor Ort gebunden. Natürlich kann eine qualitativ hochwertig durchgeführte Online-Beratung ebenfalls zielführend sein.
Branchenkenntnisse des Existenzgründungsberaters
Branchenkenntnisse sind hilfreich für den Existenzgründungsberater, jedoch nur bei einzelnen Spezialbranchen als Pflicht anzusehen wie z.B. der Nanotechnologiebranche.
Autor: Klaus Schaumberger