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Auslandsaufenthalt auch für Auszubildende möglich

Autor: webreporter | Erstellt am: 05.05.2009 | Gelesen: 615
Kategorie: Beruf - Bildung & Karriere | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel) - Bis zu einem Viertel der Regelausbildungszeit kann im Ausland verbracht werden.

Berlin (dpa/tmn) -  «Bei einer dreijährigen Ausbildung sind das neun Monate», erläuterte Esther Hartwich vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Berlin. Bislang ist diese Möglichkeit jedoch noch kaum bekannt: Lediglich zwei Prozent aller Auszubildenden nutzen die Chance. Von den Studierenden gehen immerhin 16 Prozent ins Ausland. Ein Recht auf einen Auslandsaufenthalt bestehe allerdings nicht. «Der Ausbildungsbetrieb muss dem Auslandsaufenthalt zustimmen und die Kammer darüber informieren», erklärte Hartwich.

Die Bereitschaft dazu sei bei vielen Unternehmen aber da: «Durch die Regelung haben Betriebe eine Chance, gute Schüler, die aufgrund der Möglichkeit, ins Ausland gehen zu können, ein Studium der Ausbildung vorziehen, für ihren Betrieb zu gewinnen.» Den Auszubildenden winke dagegen ein Gewinn an Sprach- und interkultureller Kompetenz.

Wann der Auslandsaufenthalt im Rahmen der Ausbildung erfolgt, ist nicht festgelegt. «Wir empfehlen den Auslandsaufenthalt nach der Zwischenprüfung, also in der Regel nach anderthalb Jahren zu absolvieren», sagte Hartwich. Denn im Ausland besuchen die Auszubildenden keine Berufsschule. Den Stoff, den sie in der Zeit in Deutschland verpassen, müssen sie selbstständig nachholen.

Auch in der Wahl des Gastlandes sind die Unternehmen und Auszubildenden frei. Sie müssen nur einen Betrieb finden, der sie aufnimmt. Bei Aufenthalten, die länger als einen Monat dauern, sei außerdem zwischen dem Betrieb und der jeweiligen Kammer ein Plan über Ausbildungsziele und Inhalte abzustimmen.

Während des Auslandsaufenthaltes erhält der Auszubildende weiter sein Gehalt von seinem deutschen Betrieb. «Für Reise- und Lebenshaltungskosten im Ausland muss er aber selber aufkommen», erklärte die Bildungsexpertin. Jedoch gebe es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten, etwa das Leonardo-da-Vinci-Programm der Europäischen Union. Auch von den Kammern gibt es laut Hartwich verschiedene Programme und Beratungsmöglichkeiten. Diese richten sich vor allem an kleine und mittelständische Unternehmen: «Größere Unternehmen verfügen weitgehend selbst über die Strukturen für ein Austauschprogramm, etwa durch Filialen in anderen Ländern.»
 
 
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