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Auskünfte vom Grundbuchamt

Autor: unisterpr | Erstellt am: 23.09.2010 | Gelesen: 687
Kategorie: Immobilien & Makler | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Informationen zu Haus und Grundstück

Als Vermieter kann sich im Prinzip jeder ausgeben. Wer sich – zum Beispiel nach einem Eigentümerwechsel des Mietobjektes – nicht sicher ist, ob es sich bei einer Person tatsächlich um den neuen Vermieter handelt, erhält beim Grundbuchamt verlässliche Informationen. Das Immobilienportal myimmo.de informiert über die Aufgaben des Amtes.

Wer ein Haus oder ein Grundstück kauft oder verkauft, muss den Kauf oder den Verkauf vom Notar an das Grundbuchamt melden lassen. Im Grundbuchamt werden alle Informationen über die Eigentumsverhältnisse von Grundstücken im Geltungsbereich des jeweiligen Amtsgerichtes in Grundbüchern und Grundakten gesammelt. Die Aufgaben des Grundbuchamtes bestehen mithin darin, die Eigentumsverhältnisse zu dokumentieren und darüber Auskunft zu erteilen. So haben Bürger unter anderem die Möglichkeit, sich darüber zu informieren, wem ein bestimmtes Grundstück gehört. Voraussetzung für solche Auskünfte ist jedoch, dass ein begründetes Interesse nachgewiesen werden kann.

Im Gegensatz zu den Auskünften, die das Grundbuchamt jedem erteilt, können Änderungen dem Amt nur von Notaren gemeldet werden. Das Grundbuchamt bietet so für Mieter eine gute Möglichkeit, sich Gewissheit über den rechtmäßigen Eigentümer eines Hauses zu verschaffen. Dadurch können sie es beispielsweise vermeiden, im Falle eines Eigentümerwechsels die Miete voreilig an einen neuen Vermieter zu überweisen. Weitere Informationen: news.myimmo.de/grundbuchamt/12242.html

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