Wer sich nach seinem Schulabschluss dazu entscheidet, eine Ausbildung zu absolvieren, hat viele Möglichkeiten in den unterschiedlichsten Breichen. Welcher der richtige Ausbildungsberuf ist, lässt sich nicht in allen Berufen einfach herausstellen. Für die Anwärter einer Ausbildung ist es ein großer Vorteil, während der Schulzeit ein Praktikum - meist während der Schulzeit oder sogar in den Ferien - zu absolvieren.
Jugendliche, denen es großen Spaß bereitet, Menschen zu helfen, sollten in jedem Fall einen sozialen Beruf wählen - beispielsweise Altenpfleger der Krankenpfleger. Wer gerne schreibt oder über einen großen Wortschatz verfügt, sollte eine kaufmännische Ausbildung wählen. Hier gibt es unzählige Ausbildungsberufe; zum Beispiel Bürokauffrau/-mann, Versicherungskauffrau/-mann, Kauffrau/-mann für Bürokommunikation oder wer sich darüber hinaus noch für Fahrzeuge interessiert, der Ausbildungsberuf Automobilkauffrau/-mann.
In vielen Fällen erwerben die Auszubildenden vor beginn ihrer Lehrzeit das Abitur. So können sie während der Ausbildung entscheiden, ob der Beruf für sie geeignet ist und ob im Nachhinein noch ein Studium folgen soll. Bei kaufmännischen Berufen ist dies zum Beispiel das Studium zur Betriebwirtin. In Handwerksberufen hat man bessere Chancen, wenn man anschließend den Techniker- oder den Meistertitel erwerben möchte.
Das Sprichwort „Lehrjahre sind keine Herrenjahre" trifft in den meisten Fällen den sprichwörtlichen Nagel auf den Kopf. Auszubildende einiger Betriebe fühlen sich als „billige" Arbeits- oder Hilfskräfte. Aber gegen Ende bzw. nach der Ausbildung stellen die meisten Gesellen fast, dass diese Arbeiten für sie sehr hilfreich waren.
Ebenfalls sehr wichtig ist die Berufschulzeit. Für Auszubildende ohne besondere Vorkenntnisse könnte sich dies als schwierig gestalten. Schulfächer wie Betriebswirtschaftlehre, Textverarbeitung bzw. Maschinenschreiben oder in wenigen Fällen das Arbeiten mit dem PC sind unter anderem wichtige Bestandteile einer kaufmännischen Ausbildung. Aber auch in vielen anderen Berufen sind diese Fächer Gang und Gäbe. Deshalb ist es oft hilfreich – entweder in der Schule einen speziellen Kurs (zum Beispiel Textverarbeitung) teilzunehmen.
Für Auszubildende bestehen besondere Regeln. So müssen von Seiten Arbeitgeber die einzelnen Punkte wie Arbeitszeiten, Pausen, Überstunden etc. eingehalten werden. Betriebe, die gegen diese Regeln verstoßen können von den zuständigen Kammern - Handwerkskammer oder
Industrie- und Handelskammer - getadelt werden und bekommen eine erneute Information darüber, wie die Sonderregelungen für Auszubildende sind. In einigen Fällen ist es sogar keine Seltenheit mehr, dass die Kammern dem Ausbildungsbetrieb einen unangemeldeten Beruf abstatten und sich die Verhältnisse zwischen den Auszubildenden und dem Ausbilder bzw. Geschäftsführer anschauen.
Aber auch die einzelnen Auszubildenden haben ihre Regeln. So sind sie verpflichtet, die berufsbegleitende bzw. berufsbildende Schule zu besuchen. Ausnahmen sind hier zum Beispiel nur, wenn der Auszubildende krank ist oder der Betrieb an einem Tag nicht auf den Azubi verzichten kann (wenn zum Beispiel Inventur ist). Verbietet der Betrieb den Auszubildenden jedoch dazu, nicht mehr die Schule zu besuchen, so ist dies wieder ein Fall für die zuständige Kammer.
In der Regel müssen die einzelnen Auszubildenden - meistens im 2. Lehrjahr - eine Zwischenprüfung ablegen. Diese Zwischenprüfung hat keinen Einfluss auf die Noten und soll dem Azubi sowie dem Ausbildungsbetrieb lediglich den aktuellen Wissensstand des Auszubildenden übermitteln. Es gibt spezielle Bücher und Lehrmittel, die es dem Azubi erleichtern, für die Prüfung zu lernen. Dies gibt es ebenfalls für die ausschlaggebende Abschlussprüfung. Diese besteht in den meisten Fällen aus dem schriftlichen, dem praktischen und dem mündlichen Teil.
Auszubildende, die zu wenige Punkte haben, um die Prüfung zu bestehen, haben in den misten Fällen die Möglichkeit, die bis zu drei mal zu wiederholen. Der Azubi ist allerdings nicht dazu verpflichtet, die Prüfung bei seinem bisherigen Ausbildungsbetrieb zu absolvieren – zum Beispiel wenn der Auszubildende schon eine Zusage einer anderen Firma bekommen hat und diese damit einverstanden ist, wenn der Azubi seine Ausbildung dort erfolgreich beendet. Ausbildungsbetriebe hingegen sind dazu verpflichtet, den Auszubildenden während dieser Zeit weiterhin zu beschäftigen.
Ganz egal, in welchen Berufszweig es einen Auszubildenden nach seiner Ausbildung verschlägt, es ist immer wichtig, die Ausbildung zu Ende zu führen und einen (einigermaßen) guten Abschluss zu erhalten. In der heutigen Zeit ist es das A und O, einen Schulabschluss sowie eine
Ausbildung zu haben!