Grundsätzlich sollte man sich vor einem solchen Eingriff immer auch darüber bewusst sein, dass es sich bei Augen lasern um eine OP handelt, die noch nicht zu den sogenannten Routinebehandlungen zählt. Dabei ist das Auge ein sehr empfindliches Organ, das zur Wahrnehmung von sogenannten Lichtreizen dient. Ein Behandlungsfehler an diesem Organ kann also schwerwiegende Folgen haben, so dass sich natürlich sowohl für den Patienten als auch für den Chirurgen eine gewisse Risikosituation für diese Behandlung ergibt. Schon aus diesem Grund sollte man hier keine Schönheitsbehandlung sehen, denn die Lasik ist und bleibt ein operativer Eingriff. Ein verantwortungsbewusster Arzt wird seinem Patienten oder seiner Patientin diese Behandlung deshalb auch nur dann empfehlen, wenn wirklich eine medizinische Notwendigkeit für den Eingriff besteht, nicht aber bei einer leichten Sehschwäche von nur wenigen Dioptrien. Auch ist das Korrekturspektrum einer einzigen Behandlung bzw. Lasik nur wenige Dioptriestufen breit, so dass man den Nutzen und das Risiko hier abwägen sollte.
Grundsätzlich kann dabei eine Kostenübernahme durch die betreffende Krankenkasse erfolgen, wenn der Arzt den Eingriff für medizinisch notwendig erachtet und diese angegebene medizinische Notwendigkeit auch entsprechend begründen kann. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn eine starke Fehlsichtigkeit vorliegt und diese nicht mehr oder nur noch unter sehr schwierigen Bedingungen durch andere Alternativen korrigiert werden kann. In diesem Fall liegt dann ohnehin ein Härtefall vor, da in der Regel mehrere Lasik-Operationen durchgeführt werden müssten, um dem Patienten zu einer Verbesserung seiner Lebenssituation zu verhelfen. Diese Entscheidung trifft aber nicht die Kasse sondern der behandelnde Arzt.